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Beschluss #194804

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Beschluss einer neuen Geschäftsordnung

Added by Gabriele Biwanke-Wenzel over 1 year ago. Updated over 1 year ago.

Status:
Angenommen
Priority:
Normal
Assignee:
-
Due date:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
08 June 2023
Antragsteller:
Martin Kollien-Glaser
Sitzungsdatum:
08 June 2023
Umsetzungsverantwortlich:
Tyg, Sven
Vorsitzende:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Enthaltung
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Enthaltung
Stellv. Schatzmeister:
Ja
PolGF:
Ja
Stellv. PolGF:
Ja

Description

595

596

Art. 9 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

597

598

Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit

599

einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

600

601

Art. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands

602

603

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Mitgliedern und Untergliederungen der Piratenpartei.

604

605

Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.

606

607

Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.

608

609

Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.

610

611

Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf begründeten Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

612

613

Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.

614

615

Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen und Dokumenten enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

616

617

Art 11

618

619

Diese Geschäftsordnung regelt die interne Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder und ist soweit sie nicht nach außen wirkt auch nur durch Mitglieder des Bundesvorstands anwend- und anrufbar.

620

621

Art. 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

622

623

Diese Geschäftsordnung wurde am 8.06.2023 in dieser Form in Kraft gesetzt.

624

625

Actions #1

Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 1 year ago

Text der GO:

Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland und regelt
dessen Geschäfte. Sie wurde am 13.02.2023 beschlossen, und ersetzt die bisher gültige
Geschäftsordnung.
Art. 1 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

Vorsitzende: Anne Herpertz
Stellvertretender Vorsitzender: Martin Kollien-Glaser
Politischer Geschäftsführer: Mark Hintz
Stellvertretender Politischer Geschäftsführer: Sven Bechen
Schatzmeister: Detlef Netter
Stellvertretender Schatzmeister: Christian Horn
Erster Stellvertretender Generalsekretär: Jan Kossick

Art. 2 Tagungen des Bundesvorstands

Der Bundesvorstand tagt in:

  • öffentlichen Sitzungen/Sitzungsteilen
  • nicht öffentlichen Sitzungen/Sitzungsteilen
  • Klausuren
  • Arbeitstreffen (mit möglichen nicht öffentlichen Teilen)
  1. Zu öffentlichen Sitzungen lädt die Bundesvorsitzende oder ihr Stellvertreter mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung ein (siehe Art. 2 Satz 8). Ein in der vorhergehenden Vorstandssitzung bekannt und zu Protokoll gegebener Termin ist für regel- mäßig stattfindende Sitzungen ausreichend. Termine für öffentliche Vorstandssitzungen gibt der Bundesvorstand oder einer seiner Beauftragten mit einer Frist von 4 Tagen auf dem Vorstandsportal bekannt.
  2. In öffentlichen Sitzungen sind alle Mitglieder der Piratenpartei sowie weitere Interessierte stets als Gäste zugelassen. Nach Möglichkeit wird Gästen auf Wunsch das Rederecht erteilt. Über die Erteilung des Rederechts für Gäste entscheiden im Zweifel die Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit.
  3. Der öffentliche Teil der Bundesvorstandssitzungen wird aufgezeichnet und unter https://aufzeichnungen.piratenpartei.de veröffentlicht.
  4. Die Vorstandssitzungen sind in der Regel öffentlich abzuhalten. Im Anschluss an den öffentlichen Teil einer Vorstandssitzung kann ein nicht-öffentlicher Teil der Sitzung abgehalten werden. Dieser dient dazu Personalangelegenheiten, Ordnungsmaßnahmen, Tätigkeiten mit personenbezogenen Daten oder Ähnliches zu besprechen, welche unter Wahrung von schützenswerten, personenbezogenen Daten unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden müssen.
  5. Arbeitstreffen dienen der inhaltlichen Vorbereitung des Gremiums auf Sitzungen. Jedes Bundesvorstandsmitglied kann zu einem Arbeitstreffen unter der Angabe von Termin und einer Tagesordnung einladen.
  6. Arbeitstreffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Bei einem Arbeitstreffen können keine Beschlüsse nach Art. 5 gefasst werden.
  7. Bei begründetem Bedarf können einzelne Tagesordnungspunkte auf Wunsch eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder nicht-öffentlich behandelt werden.
  8. Primärer Informations- und Kommunikationskanal innerhalb des Bundesvorstands ist die Mailingliste „vorstand-intern“. Alle Gremienmitglieder sind aufgerufen, diese regelmäßig zu lesen und das Gremium über wichtige Informationen aus ihren Geschäftsbereichen auch zwischen den Sitzungen des Vorstands zu informieren.

Art. 3 Nachvollziehbarkeit der Vorstandsarbeit

  1. Alle öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen werden protokolliert. Das Protokoll enthält mindestens:
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
* detaillierte Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge)
* Das Protokoll gibt zudem im Regelfall den Verlauf der Debatten wieder.
  1. Protokolle aus nicht öffentlichen Sitzungsteilen sind nicht öffentlich. Sie werden spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Bundesparteitag veröffentlicht, sofern nicht vorher ein anderslautender Beschluss getroffen wird. Teile des Protokolls, die personenbezogene Daten (insbesondere Personalangelegenheiten und Ordnungsmaßnahmen) betreffen, werden anonymisiert veröffentlicht.
  2. Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzungsteilen werden umgehend – ggf. anonymisiert – nach Beschluss veröffentlicht, sofern der Inhalt des Beschlusses nicht nach §4 Absatz 2 der Bundessatzung zur Verschlusssache erklärt wird.
  3. Klausuren finden im Regelfall ohne Anwesenheit der Öffentlichkeit statt und werden nicht aufgezeichnet. Die ausgetauschten Mitteilungen und Informationen aus Klausuren sind öffentlich, sofern nicht per Konsensbeschluss etwas anderes vereinbart wird. Über den Inhalt der Klausur wird die Basis vom Vorstand informiert.
  4. Verschlusssachen werden separat protokolliert und den Mitgliedern des Bundesvorstands zugestellt.

Art. 4 Anträge

  1. Anträge an den Bundesvorstand können vorab per E-Mail an vorstand@piratenpartei.de gestellt werden.
  2. Alle Menschen sind dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.
  3. Anträge sollen:
* den Namen eines Ansprechpartners enthalten.
* mindestens sechs Tage vor einer Vorstandssitzung vorliegen und mit dem laut dieser GO zuständigen 
* Vorstandsmitglied im Vorfeld besprochen werden. Sofern kein Vorstandsmitglied nach GO-Zuständigkeit 
bestimmt werden kann, ist die Vorsitzende zuständig.
  1. Anträge müssen:
* einen Umsetzungsverantwortlichen benennen, der dieser Aufgabe zugestimmt hat. 
Umsetzungsverantwortliche können auch vom Bundesvorstand benannt werden.
* einen maximalen Kostenrahmen angeben.
  1. Antrags- oder Anfragensteller, derren Anträge oder Anfragen in den Vorstandssitzungen öffentlicht behandelt
    werden sollen, sollen für Nachfragen in der entsprechenden Sitzung anwesend sein oder einen Vertreter
    entsenden.

  2. Anträge, die einzelne Punkte aus den Absätzen 3 bis 5 nicht erfüllen, können aus formalen
    Gründen abgelehnt werden.
    Anträge, die einen der Punkte im Absatz 4 auch zum Ende der Debatte nicht erfüllen, gelten zum Ende der
    Debatte automatisch als abgelehnt.

  3. Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur behandelt, wenn

    • er durch ein Bundesvorstandsmitglied eingebracht wird,
    • er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird, oder
    • ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde oder bei diesem nicht möglich war.

Art. 5 Beschlüsse

  1. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor eindeutig und nachvollziehbar bekundet hat.
  2. Jedes Mitglied des Bundesvorstands kann zu jedem Zeitpunkt ein Meinungsbild zu einer Frage beantragen. Das Meinungsbild stellt keinen Beschluss dar.
  3. Abstimmungen finden am Ende der öffentlichen Debatte statt. Dies gilt auch für Umlaufbeschlüsse, die im Vorstands-Redmine abgestimmt und veröffentlicht werden. Häufig muss mit Umlaufbeschlüssen kurzfristig abgestimmt werden und eine öffentliche Debatte kann nicht stattfinden.
  4. Stehen mehrere Anträge konkurrierend zur Abstimmung, so wird per Wahl durch Zustimmung zuerst der Antrag ermittelt, der die höchste Zustimmung erwarten lässt. Über diesen Antrag wird dann noch einmal gesondert abgestimmt.
  5. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  6. Auf Antrag eines Mitglieds des Bundesvorstands kann ein Antrag auf die nachfolgende Sitzung oder in den Umlauf vertagt werden. Der Antrag auf Vertagung kann zu jedem Zeitpunkt während der Debatte gestellt werden. Über den Antrag auf Vertagung wird – im Zweifel nach einer begründeten Gegenrede – sofort abgestimmt.
  7. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn
* die absolute Mehrheit des Vorstandes dem Antrag zustimmt,
* sofern kein Vorstandsmitglied vor Erreichen der absoluten Mehrheit begründeten Redebedarf angemeldet hat
* oder die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern 
können.
Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Im Umlauf getroffene 
Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragten dokumentiert und dem Protokoll 
der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
  1. Ausgaben bis zur Summe 250 € pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.
  2. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
* Ausgaben oder Budgets, die 5.000 € überschreiten
* Einberufung eines Bundesparteitags
  1. Die Bundesschatzmeister haben gemäß ihrer Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.

Art. 6 Wirksamkeit von Beschlüssen

  1. Befürwortende Beschlüsse des Gesamtvorstands werden 18 Stunden nach Veröffentlichung des Beschlusses wirksam („Karenzzeit“). Der Beschluss gilt als veröffentlicht, wenn er in öffentlicher Sitzung beschlossen wurde, mit Schließung der Sitzung, oder wenn er auf dem Webportal des Bundesvorstands veröffentlicht wurde, mit der Veröffentlichung. Ablehnende Beschlüsse wirken unmittelbar.

2a. Der Beschluss wird abweichend von Absatz 1 nicht mit Ablauf der Karenzzeit wirksam, wenn innerhalb der Karenzzeit
drei oder mehr Landesvorsitzende ein Landesvotum nach Absatz 3 beantragen.
2b. Der Beschluss wird abweichend von Absatz 1 ohne Ablauf der Karenzzeit sofort wirksam, wenn die Entscheidung nicht
veröffentlicht wird, da eine Ordnungsmaßnahme Gegenstand des Beschlusses ist oder Persönlichkeitsrechte einer
Veröffentlichung entgegenstehen.
2c. Erfordern objektive Gesichtspunkte eine unverzügliche Umsetzung des Beschlusses, kann der Bundesvorstand abweichend
von Absatz 1 die sofortige Wirksamkeit beschließen. In diesem Fall muss der Beschluss einstimmig erfolgen und ist,
soweit möglich und sinnvoll, auf den Umfang, der einer unverzüglichen Entscheidung bedarf, zu beschränken.

  1. Wird entsprechend Absatz 2a ein Landesvotum beantragt, verlängert sich die Karenzzeit um 24 Stunden. Erheben innerhalb der gesamten Karenzzeit 9 oder mehr Landesvorstände Einwendungen, ist der Beschluss aufgehoben.

Art. 7 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung

  1. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Sie werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
  2. Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
  3. Alle Zugriffsberechtigten sind dazu verpflichtet, Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
  4. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Art. 8 Geschäftsverteilungsplan

Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
Anne Herpertz

Pflege der Beziehungen zu den Landesverbänden (1)
Pflege der Beziehungen zu Europaabgeordneten (1)
Pflege und Ausbau der Beziehungen zu NGOs (1)
Repräsentation nach außen (1)
Parteistrategie (1)
Presse- und Medienarbeit (2)
Online PR (2)
Rechtsangelegenheiten (2)
Internationale Koordination (2)
Programmentwicklung (2)
Kampagnenmanagement (2)
PR-Konzeption (2)
Abwicklung PShop (2)
Mitgliederverwaltung (Technik) (2)

Martin Kollien-Glaser

Leitung und Koordination der Vorstandssitzungen (1)
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Vorstandsarbeit (1)
Rechtsangelegenheiten (1)
Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (1)
Internationale Koordination (1)
Organisation Bundesparteitage (1)
Schuld (1)
Wahlkampf-Organisation (Europa + Bundestag) (1)
Junge Piraten (1)
Forum (1)
Abwicklung PShop (1)
Innerparteiliche Events & Veranstaltungen (1)
Innerparteiliche Kommunikation und Meinungsbildung (1)
Pflege der Beziehungen zu den Landesverbänden (2)
Pflege der Beziehungen zu den Europaabgeordneten (2)
Mitglieder-Werbemaßnahmen, Umfragen und Bürgerbeteiligung (2)
Antragskommission BPT (2)
Ansprechpartner Generalsekretariate (2)
Datenschutz (2)

Mark Hintz

Koordination der gesamten Parteiarbeit aller Arbeitsgruppen, Themenbeauftragten, der Vereinigungen und der Sonderorganisationen (1)
Koordination der Politischen Geschäftsführer Bund/Land (1)
Außenauftritt/Außenbild (Öffentlichkeitsarbeit) der Partei (1)
Zusammenarbeit mit dem 42 e.V. (1)
Koordination der von der Bundespartei, den Vereinigungen und den Sonderorganisationen herausgegebenen Publikationen (1)
Interne politische Arbeitsabläufe/Tools (IT) inkl. deren innerparteilichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (1)
Mitglieder-Werbemaßnahmen, Umfragen und Bürgerbeteiligung (1)
Programmentwicklung (1)
Kampagnenmanagement (1)
Innerparteiliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (1)
Pflege und Ausbau der Beziehungen zu NGOs (2)
Repräsentation nach außen (2)
Parteistrategie (2)
Presse- und Medienarbeit (2)
Wahlkampf-Organisation (Europa + Bundestag) (2)
Corporate Design (2)
Flaschenpost (1)

Sven Bechen

Presse- und Medienarbeit (1)
Online PR (1)
PR-Konzeption (1)
Corporate Design (1)
Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (2)
Wahlkampf-Organisation (Europa + Bundestag) (2)
Koordination der gesamten Parteiarbeit aller Arbeitsgruppen, Themenbeauftragten, der Vereinigungen und der Sonderorganisationen (2)
Koordination der Politischen Geschäftsführer Bund/Land (2)
Koordination der von der Bundespartei, den Vereinigungen und den Sonderorganisationen
herausgegebenen Publikationen (2)
Außenauftritt/Außenbild (Öffentlichkeitsarbeit) der Partei (2)
Programmentwicklung (2)
Koordination & Gesamtverantwortung IT (2)

Detlef Netter

Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse (1)
Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger (1)
Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten (1)
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf (1)
Rechenschaftsbericht / Wirtschaftsprüfung (1)
Ansprechpartner LV-Schatzmeister (1)
Ansprechpartner SM-Club (1)
Antragskommission BPT (1)
Personalwesen (1)
Basisentscheid BEO (1)
Mitgliederverwaltung/Betreuung (2)
Mitgliederverwaltung (Technik) (2)
Abwicklung PShop (2)

Christian Horn

Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse (1)
Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger (1)
Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten (1)
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf (1)
Rechenschaftsbericht / Wirtschaftsprüfung (1)
Ansprechpartner LV-Schatzmeister (1)
Kommunalmandate (1)
Ansprechpartner SM-Club (2)
Wahlkampf-Organisation (Europa + Bundestag) (2)
Junge Piraten (2)

Jan Kossick

Datenschutz (1)
Ansprechpartner Generalsekretariate (1)
Koordination & Gesamtverantwortung IT (1)
Mitgliederverwaltung/Betreuung (1)
Mitgliederverwaltung (Technik) (1)
Kommunalmandate (1)
Leitung und Koordination der Vorstandssitzungen (2)
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Vorstandsarbeit (2)
Rechtsangelegenheiten (2)
Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (2)
Internationale Koordination (2)
Organisation Bundesparteitage (2)
Schuld (2)
Interne politische Arbeitsabläufe/Tools (IT) inkl. deren innerparteilichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (2)
Personalwesen (2)
Innerparteiliche Kommunikation und Meinungsbildung (2)
Innerparteiliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (2)
Basisentscheid BEO (2)
Innerparteiliche Events & Veranstaltungen (2)
Flaschenpost (2)

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Art. 9 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit
einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

Art. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Mitgliedern und Untergliederungen der Piratenpartei.

Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.

Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.

Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.

Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf begründeten Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.

Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen und Dokumenten enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Art 11

Diese Geschäftsordnung regelt die interne Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder und ist soweit sie nicht nach außen wirkt auch nur durch Mitglieder des Bundesvorstands anwend- und anrufbar.

Art. 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 8.06.2023 in dieser Form in Kraft gesetzt

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