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Beschluss #200175

geschlossen

Abstimmung über Schlichtungstext zu SGdL-23-08-H

Von Martin Kollien-Glaser vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor etwa 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Hoch
Zugewiesen an:
Abgabedatum:
06 August 2023
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
05 August 2023
Antragsteller:
Martin Kollien-Glaser
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Martin Kollien-Glaser
Vorsitzende:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Enthaltung
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Nein
Stellv. Schatzmeister:
Ja
PolGF:
Nein
Stellv. PolGF:
Enthaltung

Beschreibung

Der Bundesvorstand möge nachfolgendem Text als Schlichtungstext zum Verfahren vor dem Schiedsgericht der Länder
SGdL-23-08-H annehmen:

" Die Umlaufbeschlüsse werden als rechtmäßig anerkannt.

  • Wir achten in zukünftigen Sitzungen gemeinsam darauf, das innerhalb der Sitzung klargestellt wird um was für eine Art von Beschluss es sich jeweils handelt.

  • Wir setzten uns gemeinsam für eine Überarbeitung der GO des Schatzmeister-Clubs ein mit dem Ziel eine Sitzungsdurchführung zu garantieren, die rechtlich sauber und nicht angreifbar ist. Dazu rufen wir bei den Landesverbänden und SM-Club - Vertretern dazu auf einen Vorschlag zu erarbeiten, der dann dem Schatzmeister-Club zur Abstimmung vorgelegt wird.Für die GO-Arbeit übernimmt der Schlichtungsvorschlagende (LaVo Niedersachsen) die Koordination.

  • Wir setzten uns gemeinsam dafür ein, das noch vor dem nächsten BPT eine Sitzung des Schatzmeister-Clubs stattfindet um über die Änderung der GO und sowie um über die Grundsätze des Schatzmeister-Clubs, ggf. erforderliche Satzungsänderungen und die Grundversorgung im Allgemeinen zu beraten. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass die Sitzung so terminiert wird, das im Anschluss die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen noch möglich ist.

  • Wir setzten uns gemeinsam dafür ein, dass die Verteilung der Gelder in 2024 so gestaltet wird, das sich alle Landesverbände am Europawahlkampf sowie an den anderen in 2024 anstehenden Wahlen beteiligen können."

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