Beschluss #200251
geschlossenAbschaltung der Flaschenpost
Beschreibung
Ich stelle hiermit folgenden Antrag:
Der Vorstand möge beschließen die Flaschenpost von Netz zu nehmen da der verantwortliche
Chef-Redakteur Ullich Slusarczyk gegen den BuVo Beschluss des Bundesvorstandes #198104
verstoßen hat.
Die Bayern IT wird beauftragt die vorläufige Stilllegung umzusetzen.
Beste Grüße
Detlef
Von Detlef Netter vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
Von Jan Kossick vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Stellv. Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
Von Jan Kossick vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert
Habe den A-Record aus dem DNS von flaschenpost.piratenpartei.de entfernt. Damit zeigt die Domain auf keinen Server mehr. Es wird bis zu 24h dauern, bis der DNS-Record überall aktualisiert wurde.
Von Martin Kollien-Glaser vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Stellv. Vorsitzender wurde auf Nein gesetzt
Dieser Beschluss, seine zeitgleiche Annahme und Umsetzung verstößt gegen unsere GO, in der in Absatz 6 zwar durch euch das Ländervotum entfernt wurde, unter Satz 1 aber weiterhin die Karenzzeit von 18h steht.
Sprich, die beschlossenen Maassnahmen hätten erst am 7.8.23 um 21:27 Uhr umgesetzt werden dürfen und nicht bereits um 3:27 Uhr, bei der Feststellung der Annahme.
Von Detlef Netter vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
Antwort an Tyg:
a) Was heißt: in der in Absatz 6 zwar durch "euch" das Ländervotum entfernt wurde / wer ist euch? Die GO wurde schon immer von Dir in einem Pad erarbeitet und bisher hattest Du auch keinen Einwand vorgebracht. #196539 Und wie war das nochmal, der Spruch von Dir / Telegram: "Zum Einen geht das glaub jeden hier an, wenn ein Vorstandsmitglied ankündigt gemeinsam getroffene Beschlüsse nicht umzusetzen."
b) bei Feststellung eines Fehlers? wäre es Deine Pflicht gewesen dein BuVo Kollegen zu informieren anstatt sie auflaufen zu lassen - und generell die Frage - was soll das? Das kann jetzt nicht mehr geheilt werden da ja wie bekannt die Zeiten vorbei sind - zudem stelle ich fest das es keinen zeitlichen Unterschied macht ob gleich oder später. Geändert hätte das ja nichts, das verstehst Du schon noch Martin, oder??
Ich würde vorschlagen das Du mit Dir mal in eine Art Selbstreflektion gehst und Deine Prioritäten neu bewertest - und bitte beziehe hier nicht das zugeflüstere von Riccardo mit ein. ( Mir ist es generell egal, aber Dein eigenes Amt herabzuwürdigen finde ich nicht ok )
Detlef
Von Jan Kossick vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
Martin Kollien-Glaser schrieb:
Dieser Beschluss, seine zeitgleiche Annahme und Umsetzung verstößt gegen unsere GO, in der in Absatz 6 zwar durch euch das Ländervotum entfernt wurde, unter Satz 1 aber weiterhin die Karenzzeit von 18h steht.
Sprich, die beschlossenen Maassnahmen hätten erst am 7.8.23 um 21:27 Uhr umgesetzt werden dürfen und nicht bereits um 3:27 Uhr, bei der Feststellung der Annahme.
Du hast recht, da war ich zu vorschnell. Ich könnte es jetzt auf die Zeitverschiebung schieben, darf aber trotzdem nicht passieren. Ich achte ab jetzt genau darauf.