Beschluss #200251
geschlossen
Abschaltung der Flaschenpost
Von Detlef Netter vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt.
Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.
Status:
Angenommen und Erledigt
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Umsetzungsverantwortlich:
polGF im BuVo 16
Stellv. Vorsitzender:
Nein
Stellv. Generalsekretär:
Ja
Stellv. Generalsekretär 2:
Beschreibung
Ich stelle hiermit folgenden Antrag:
Der Vorstand möge beschließen die Flaschenpost von Netz zu nehmen da der verantwortliche
Chef-Redakteur Ullich Slusarczyk gegen den BuVo Beschluss des Bundesvorstandes #198104
verstoßen hat.
Die Bayern IT wird beauftragt die vorläufige Stilllegung umzusetzen.
Beste Grüße
Detlef
- PolGF wurde auf Ja gesetzt
- Vorsitzende wurde auf Ja gesetzt
- Stellv. PolGF wurde auf Ja gesetzt
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
- Stellv. Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert
Habe den A-Record aus dem DNS von flaschenpost.piratenpartei.de entfernt. Damit zeigt die Domain auf keinen Server mehr. Es wird bis zu 24h dauern, bis der DNS-Record überall aktualisiert wurde.
- Stellv. Vorsitzender wurde auf Nein gesetzt
Dieser Beschluss, seine zeitgleiche Annahme und Umsetzung verstößt gegen unsere GO, in der in Absatz 6 zwar durch euch das Ländervotum entfernt wurde, unter Satz 1 aber weiterhin die Karenzzeit von 18h steht.
Sprich, die beschlossenen Maassnahmen hätten erst am 7.8.23 um 21:27 Uhr umgesetzt werden dürfen und nicht bereits um 3:27 Uhr, bei der Feststellung der Annahme.
Antwort an Tyg:
a) Was heißt: in der in Absatz 6 zwar durch "euch" das Ländervotum entfernt wurde / wer ist euch? Die GO wurde schon immer von Dir in einem Pad erarbeitet und bisher hattest Du auch keinen Einwand vorgebracht. #196539 Und wie war das nochmal, der Spruch von Dir / Telegram: "Zum Einen geht das glaub jeden hier an, wenn ein Vorstandsmitglied ankündigt gemeinsam getroffene Beschlüsse nicht umzusetzen."
b) bei Feststellung eines Fehlers? wäre es Deine Pflicht gewesen dein BuVo Kollegen zu informieren anstatt sie auflaufen zu lassen - und generell die Frage - was soll das? Das kann jetzt nicht mehr geheilt werden da ja wie bekannt die Zeiten vorbei sind - zudem stelle ich fest das es keinen zeitlichen Unterschied macht ob gleich oder später. Geändert hätte das ja nichts, das verstehst Du schon noch Martin, oder??
Ich würde vorschlagen das Du mit Dir mal in eine Art Selbstreflektion gehst und Deine Prioritäten neu bewertest - und bitte beziehe hier nicht das zugeflüstere von Riccardo mit ein. ( Mir ist es generell egal, aber Dein eigenes Amt herabzuwürdigen finde ich nicht ok )
Detlef
Martin Kollien-Glaser schrieb:
Dieser Beschluss, seine zeitgleiche Annahme und Umsetzung verstößt gegen unsere GO, in der in Absatz 6 zwar durch euch das Ländervotum entfernt wurde, unter Satz 1 aber weiterhin die Karenzzeit von 18h steht.
Sprich, die beschlossenen Maassnahmen hätten erst am 7.8.23 um 21:27 Uhr umgesetzt werden dürfen und nicht bereits um 3:27 Uhr, bei der Feststellung der Annahme.
Du hast recht, da war ich zu vorschnell. Ich könnte es jetzt auf die Zeitverschiebung schieben, darf aber trotzdem nicht passieren. Ich achte ab jetzt genau darauf.
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