Weshalb der LaVo Bayern dem SM-Club Antrag #21644 zur Finanzierung der BundesIT nicht zustimmen kann:
Der LaVo Bayern sieht die Dienste der BundesIT zu 100 % als Teil der parteiweiten Infrastruktur an. Insofern sehen wir unsere Pflicht, uns an den daraus resultierenden Kosten im Sinne des Schatzmeister Clubs zu beteiligen. Der Antrag #21644 erkennt dies lediglich zu 80 % an, ohne jedoch eine plausible Begründung hierfür zu nennen.
Auf der anderen Seite können wir aber nicht das Geld unserer Mitglieder einsetzen für eine BundesIT, von der wir der Meinung sind, dass sie so wie sie derzeit aufgestellt ist die Herausforderungen des Jahres 2017 nicht wird meistern können. Der Grund hierfür liegt keineswegs in mangelndem Sachverstand der Mitglieder der BundesIT, sondern in der Konzeption der Dienste, der dafür verwendeten Hardware und deren Betrieb.
Nach den wenigen Informationen, die der Schatzmeister Club inzwischen erhalten hat, stellt sich aus unserer Sicht die Situation wie folgt dar. Das Hardwarekonzept und die Verteilung der Dienste scheint für einen 24/7 Volllastbetrieb ausgelegt, mit der Konsequenz, dass uns die BundesIT rund um die Uhr so viel kostet, als stünde sie ständig unter Spitzenlast. Spätestens 2017 werden wir uns ein solches Konzept nicht mehr leisten können. Der bisherige Verzicht auf ein Reporting von genauen Leistungsdaten erlaubt hier leider keine genaueren Schlüsse.
Die Notwendigkeit für ein dynamisches Konzept, das ein zeitnahes Skalieren der benötigten Ressourcen möglich macht und so zu jedem Zeitpunkt möglichst kosteneffizient arbeitet, wird vom LaVo Bayern als unabdingbar angesehen. Rund um den derzeitigen Antrag #21644 gibt es zwar Versprechungen vom BuVo und dem Leiter der BundesIT eben genau dafür zu sorgen, jedoch wird es nach der Freigabe der Mittel keinen Grund mehr für diejenigen geben, die anschließend die konkrete Arbeit leisten müssten, diese Forderungen und Versprechungen nicht einfach nur wieder auszusitzen, wie in der Vergangenheit bereits geschehen.
Die Bundesschatzmeister hatten in Kassel klar gesagt, dass der Bundesverband in jedem Fall die Finanzierung der BundesIT sicher stellen wird, auch dann, wenn der SM-Club sich an dieser nicht beteiligen sollte. Sowohl die Verantwortung, als auch das alleinige Gestaltungsrecht über eine BundesIT liegt ausschließlich beim Bundesvorstand, nicht bei den Landesvorständen und nicht beim SM-Club. Aber dennoch muss sich jeder Landesverband fragen, ob er es durch Zuzahlung mit verantworten will und kann, das mögliche Fortbestehen eines Konzeptes zu unterstützen, dass letztlich der Partei erheblichen Schaden zufügen kann.
Für den LaVo Bayern bedeutet dies in der Konsequenz, dass wir einer Mitfinanzierung nur zustimmen können, wenn diese in Schritten erfolgt, z.B. quartalsweise, und jede Auszahlung an nachprüfbare Fortschritte hin zu einem zukunftsfähigen Konzept gekoppelt sind. Der Weiterbetrieb der BundesIT mit allen angebotenen Diensten wird so im Jahr 2016 nicht gefährdet sein, da dieser in jedem Fall vom Bundesvorstand abgesichert wird. Es liegt dann am Bundesvorstand, ob er den Forderungen nach einem dynamischen Konzept nachkommen will und sich damit die finanzielle Hilfe der Landesverbände sichert.
Wir wollen möglichst zeitnah einen oder mehrere Alternativanträge erarbeiten - am liebsten mit Euch gemeinsam - damit in der nächsten SM-Club Sitzung darüber abgestimmt werden kann. Die Eckpunkte solcher Anträge sollten sein:
- Auszahlung von Teilbeträgen nur, wenn Fortschritte hin zur Umsetzung eines kosteneffizienten Konzepts nachweisbar sind.
- Zur Erarbeitung eines solches Konzeptes muss mit höchster Priorität an der Implementierung eines Reporting zur Erfassung von Lastdaten der einzelnen Dienste, sowie Stromverbrauch und Traffic gearbeitet werden.
- Vollständige Dokumentation der Infrastruktur inkl. Lastdaten
- Basierend auf diesen Reportingergebnissen muss am Ende des ersten Quartals 2016 ein erstes Konzept zur Kosteneffizienz vorgestellt werden.
- Basierend auf diesem Konzept müssen bis zum Ende des zweiten Quartals 2016 erste Schritte umgesetzt worden sein.
- Am Ende des dritten Quartals müssen alle Altlasten, die eine Fortführung des Umstellungsprozesses behindern können abgeschafft bzw. umgestellt sein.
- Am Jahresende 2016 muss die Umstellung abgeschlossen sein.
- Die Überprüfung, ob die jeweiligen Kriterien erfüllt wurden, obliegt den Gutachtern, die der SM-Club satzungsgemäß hierfür beauftragt hat oder noch beauftragt. Von ihrer Empfehlung werden jeweils die Auszahlungen abhängen.