Beschluss #32120
geschlossenBudget BTW-Orga
Beschreibung
Der Vorstand möge beschliessen, die zweckgebundenen Zuschüsse und Spenden für den Bundestagswahlkampf 2017 in einen Budgetposten BTW17 einfliessen zu lassen. Die vom Bundesvorstand beauftragte BTW-Orga wird aufgefordert, einen Ansprechpartner für die Verwendung der Mittel und eine Vertretung des Ansprechpartners mitzuteilen. Gemäss Art 4 (11) der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes werden die Beschlusslimits für dieses Budget mit der Begründung, dass Ausgaben im Wahlkampf kurzfristige Reaktionen erfordern, aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt:
Ausgaben werden vom Ansprechparter der BTW-Orga beim Bundesschatzmeister, bei dessen Nichtverfügbarkeit beim stellvertretenden Bundesschatzmeister vorab angefordert. Einzelausgaben bis 500€ können dabei vom Bundesschatzmeister bzw. dem stellvertretenden Bundesschatzmeister alleinverantwortlich genehmigt werden. Für höhere Einzelausgaben ist ein Vorstandsbeschluss notwendig, der grundsätzlich im Umlauf getroffen werden kann.
Der Ansprechpartner der BTW-Orga kann für die Verwaltung von Teilbudgets andere Ansprechpartner benennen. Dies ist insbesondere für Budgets von Kandidaten vorgesehen.
Die Gesamtausgaben dürfen die Summe aus den zweckgebundenen Zuschüssen von Gliederungen, zweckgebundenen Spenden, Spenden durch Forderungsverzicht bei Ausgaben aus diesem Budget und dem Restbudget aus Beschluss #30463 nicht übersteigen.
Begründung: Die eingehenden Zuschüsse und Spenden müssen auch verwendet werden können. Bei kleinen Ausgaben muss ein kurzer Dienstweg möglich sein, bei grösseren Ausgaben sollen mehr Augen drüberschauen, es muss aber auch bei Ausgaben >5.000€ schneller gehen können als in 14-Tägigen Vorstandssitzungen.