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Beschluss #326

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Änderung Geschäftsordnung

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren hinzugefügt. Vor fast 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
07 August 2013
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Klaus Peukert
Sitzungsdatum:
07 August 2013
Abstimmung Markus:
Ja
Abstimmung Swanhild:
Ja
Abstimmung Katharina:
Ja
Abstimmung Christophe:
Ja
Abstimmung Andreas:
Ja
Umsetzungsverantwortlich:
Klaus Peukert
Abstimmung Sven:
Abwesend
Abstimmung Klaus:
Ja
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Ja
Abstimmung Bernd:
Ja

Beschreibung

Antragstext
Die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes wird wie folgt geändert:

Art 2, Absatz 2, Satz 4 - "Ausgaben bis zur Summe 250,-€ pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden" - wird gestrichen.

Art 2, Absatz 3 - "Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden: Ausgaben die 5.000 € überschreiten, Einberufung eines Bundesparteitags" - wird gestrichen

Art 2, Absatz 4 wird mit einem Satz 2 - "Der Bundesschatzmeister erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten der Piratenpartei ohne Betragsbeschränkung" - ergänzt

Begründung
Die Eröffnung eines Kontos für die Verwaltung der per Lastschrift bezahlten/eingezogenen MItgliedsbeiträge wurde auf Grund Mängeln in der Geschäftsordnung abgelehnt. Der Antrag soll diese Mängel heilen. Insbesondere soll klargestellt werden, dass der amtierende Bundesschatzmeister/die amtierende Bundesschatzmeisterin Bewegungen zwischen den Parteikonten alleinig verantworten kann.

Zu 1.: Die Regelung ist eine "Bagetellregelung" aus älteren Amtsperioden. Durch sie sollten kleinere Entscheidungen auch außerhalb einer regulären Sitzung getroffen werden können. Der aktuelle Bundesvorstand setzt großes Vertrauen in die einzelnen Mitglieder und überträgt ihnen im Rahmen der durch Geschäftsordnung/Haushalt übertragenen Aufgaben und Budgets Einzelentscheidungskompetenz. Die Streichung vermeidet eventuelle Mißverständnisse bzgl. Einzelfallentscheidungen über 250 €.

Zu 2. Ebenfalls eine Altfallregelung, die keinen Sinn mehr ergibt. Streichung ebenfalls zur Vermeidung von Mißverständnissen.

Zu 3. Klarstellende Ergänzung bzgl. der Kompetenz der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters. Innerparteiliche Kontenbewegungen, auch in höheren Summen, sollen selbstverständlich keinen expliziten Vorstandsbeschluß benötigen.

Link
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/220

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