Projekt

Allgemein

Profil

Aktionen

Beschluss #33903

geschlossen

Änderungsantrag Finanzierung Bundetagswahlkampf

Von Carsten Sawosch vor fast 7 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 6 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Robin
Sitzungsdatum:
18 Mai 2017
Umsetzungsverantwortlich:
Schatzmeister
Abstimmung Kristos:
Enthaltung
Abstimmung Michael:
Abstimmung Alex:
Ja
Abstimmung Thomas:
Ja
Abstimmung Patrick:
Ja
Abstimmung Steffen:
Ja
Abstimmung Carsten:
Nein
Abstimmung Lothar:
Ja

Beschreibung

Übernommen aus dem OTRS

https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=368559

Hallo BuVo,
Anbei ein Antrag aus dem Marina Mumble vom 15.5. mit der Bitte um Behandlung am 18.5.:

Der Bundesvorstand möge beschließen, den Beschluss #32120 zurückzuziehen und durch folgenden Beschluss zu ersetzen:

Die zweckgebundenen Zuschüsse und Spenden für den Bundestagswahlkampf 2017 sind in einem Budgetposten BTW17 einfließen zu lassen. Die vom Bundesvorstand beauftragte BTW-Orga wird aufgefordert, einen Ansprechpartner für die Verwendung der Mittel und eine Vertretung des Ansprechpartners mitzuteilen. Gemäß Art 4 (11) der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes werden die Beschlusslimits für dieses Budget mit der Begründung, dass Ausgaben im Wahlkampf kurzfristige Reaktionen erfordern, aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt:

Ausgaben werden vom Ansprechpartner der BTW-Orga beim Bundesschatzmeister, bei dessen Nichtverfügbarkeit beim stellvertretenden Bundesschatzmeister vorab angefordert. Einzelausgaben bis 20.000 € können dabei vom Bundesschatzmeister bzw. dem stellvertretenden Bundesschatzmeister alleinverantwortlich genehmigt werden. Für höhere Einzelausgaben ist ein Vorstandsbeschluss notwendig, der grundsätzlich im Umlauf getroffen werden kann. Ausgaben, die nicht von der BTW-Orga angefordert wurden, sind aus diesem Budget nicht zulässig.

Der Ansprechpartner der BTW-Orga kann für die Verwaltung von Teilbudgets andere Ansprechpartner benennen. Dies ist insbesondere für Budgets von Kandidaten vorgesehen.
Die Gesamtausgaben dürfen die Summe aus den zweckgebundenen Zuschüssen von Gliederungen, zweckgebundenen Spenden, Spenden durch Forderungsverzicht bei Ausgaben aus diesem Budget und dem Restbudget aus Beschluss #30463 nicht übersteigen.

Antragssteller:
Robin Geddert (2V Hessen)
Thomas Gaul (Koordinator AG TF Wahlkampf Brandenburg)
Toni Köppen (2V Schleswig-Holstein)
Dietmar Hölscher (1V Bayern)
Martin Kollien-Glaser (2V Bayern)
Philip Köngeter (1V Baden-Württemberg)
Guido Körber (2V Brandenburg)
Ingo Höft (Schatzi LV Rheinland-Pfalz)

Aktionen

Auch abrufbar als: Atom PDF