Beschluss #34326
geschlossenAntrag auf Entscheidung gemäß § 8 (2) Europawahlgesetz
Beschreibung
Antrag an den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland
Die Gruppe Internationale Koordination und die Beauftragten für die
Europawahlen stellen den Antrag an den Bundesvorstand der Piratenpartei
Deutschland, schnellstens schriftlich, transparent und öffentlich zu
entscheiden, ob es für die Europawahlen 2019 eine gemeinsame Liste für
alle Länder der Kandidaten zur Europawahl oder entsprechende
Landeslisten geben soll.
Beschlussvorlage:
Der Bundesvorstand beschließt die Durchführung der Wahlen zum
Europaparlament 2019 mittels einer gemeinsamen Liste für alle Länder im
Sinne des § 8 (2) EuWG.
Begründung:
Bei der Organisation der Europawahlen 2019 für die Piratenpartei
Deutschland ist es unbedingt notwendig, unter anderem aus Gründen der
Logistik und der Arbeitsteilung, baldmöglichst zu entscheiden, ob eine
Bundeskandidatenliste oder einzelne Landeslisten für die
Kandidatenaufstellung zu berücksichtigen sind.
Das Team wird sich dementsprechend eher konzentriert oder dezentral
orientieren und seine Kapazitäten dahin auch platzieren, um mit wenig
Manpower das Maximum aus der verfügbaren Zeit und Kraft zu holen.
§ 8 (2) des Europawahlgesetzes (EuWG) sieht die hier beantragte
Entscheidung ausdrücklich vor. Die Antragsteller empfehlen mit einer
gemeinsamen Liste für alle Länder bei den Europawahlen 2019 anzutreten.
Alexander Spies - - Beauftragter für die Europawahlen
Adam Wolf - Beauftragter für die Europawahlen
Thomas Gaul - Internationaler Koordinator