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To-Do #34348

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Anforderung von Briefmarken. AZ 05 - 05 -2017 tmg bund

Von Anonym vor fast 7 Jahren hinzugefügt. Vor fast 7 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
03 Juni 2017
Abgabedatum:
% erledigt:

0%


Beschreibung

Lieber Lothar, *
*liebe Schatzmeisterei,

für nachstehendes Aktenzeichen zeige Euch an, das ich in Vertretung des
Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei
an seiner Statt handele und der nachstehende Vorgang ausdrücklich nicht
durch den Bundesbeauftragten Sebastian Krone betreut wird.

für die Information von etwa 320 Mitgliedern der Piratenpartei in
Schriftform benötige ich Briefmarken.
Die Briefmarken im Wert von 224 Euro bitte ich an meine Adresse zu senden.
Die Position der Buchung kann mit dem Aktenzeichen:

AZ 05 - 05 -2017 tmg

in der Buchhaltung unter dem Betreff: Gesetzlich vorgeschriebene
Information für Betroffene

begründet und hinterlegt werden. Solltet Ihr lieber das Geld für den
Kauf der Briefmarken überweisen wollen, weil es schneller
geht, dann bitte an das Konto von Janine Lorenz mit dem Aktenzeichen und
dem Verwendungszweck: Mitgliederanschreiben.
Der Kaufnachweis ergeht unverzüglich an Euch. - dann auch auf dem
Postweg im Original.

Der Form halber weise ich dann noch darauf hin, das ich in Fragen des
Datenschutzes weisungsfrei arbeiten muss und
das ich einer Pflicht zur Information der Betroffenen vor Meldung an die
Datenschutzbehörde nach § 42 a BDSG nachzukommen habe.

Meine bisherigen Aufforderungen, die Betroffenen zu informieren ist vom
zuständigen Bundesvorstand bisher leider nicht nachgewiesen worden.
Bevor ich nun das Ganze zur Information der Betroffenen öffentlich
machen muss, versuche ich der Pflicht zur Information noch immer mit
kleinstmöglichem
Schaden für die Partei nachzukommen.

Rechtsgrundlage für die Mittelanforderung ist im Gesetz geregelt. Siehe
BDSG §§ 4f (5) und 42 a in Verbindung mit § 3 Abs 9.

Nachstehender Inhalt ist eine Formvorschrift im Inhalt und ich weiß
leider nicht, wie ich das freundlicher schreiben soll.

Rechtsfolgebelehrung: Sollte die Schatzmeisterei die für die Information
nach Einschätzung des im Ermessen des Datenschutzbeauftragten liegende
Entscheidung
benötigten Mittel nicht zur Verfügung stellen, stellt dies eine
vorsätzliche Handlung im Sinne der Behinderung und der Unterbindung von
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
dar und wird in der Meldung an die Datenschutzbehörde auch als solche
Teil der Meldung sein.

Ziel meines Vorgehens ist noch immer, die Ereignisse und das Geschehen
aus der Öffentlichkeitsarbeit heraus zu halten. Wir sind im
Bundestagswahlkampf und brauchen
keine negative Presse in Sachen des Datenschutzes. Bitte helft mir,
meine Pflichten zu erfüllen.

Mit herzlichen Grüssen
Thomas Marc Göbel

--
Stellvertretender Beauftragter für Datenschutz
Piratenpartei Deutschland
Thomas Marc Göbel
aka Sir Thomas Marc
Winterbacher Str. 1
66917 Biedershausen

Büro 10 - 21 Uhr
Birgit Wenzel 06375 3889080
Janine Lorenz 06375 3889082

Eigene Bürozeiten mit Unterbrechungen
15 Uhr - 21 Uhr
18:45 - 19:30 Pause

Mobil 017661426374
Im Büro ist das Mobiltelefon nicht erreichbar, da kein Empfang.

Twitter: @tmg_bdh
mail: dsb2@piratenpartei.de
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:SirThomasMarc


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Beauftragung_TMG 171114.pdf (70,4 KB) Beauftragung_TMG 171114.pdf Anonym, 11 Juni 2017 14:05
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