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Beschluss #3671

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Antrag - Gutachten zu SÄA

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 10 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Veronique Schmitz
Abgabedatum:
Beschlussart:
Einzelbeschluss
Antragsteller:
Stefan Koch
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
Veronique Schmitz
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Nein
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

Hallo lieber Bundesvorstand,

ich habe folgenden Antrag für euch.

Beste Grüße,
Stefan Koch


Der Bundesvorstand möge beschließen:

Zu jedem Satzungänderungsantrag, der für einen Bundesparteitag formal
korrekt eingereicht ist, erstellt der Bundesvorstand - ggf. durch seine
Beauftragen - eine Abschätzung rechtlicher Folgen. Diese Stellungnahme
soll spätestens zwei Tage vor Beginn des Bundesparteitags im Netz
veröffentlicht werden.

Begründung:
Die Konsequenzen von Satzungsänderungsanträgen sind für Laien oft schwer
verständlich. Auch eine Diskussion auf Bundesparteitagen führt nicht
immer zu einer sachgerechten Entscheidung, wie spätestens auf dem BPT in
Bremen klar geworden ist.

Zur Erinnerung: In Neumünster wurde ein Passus in die Satzung eingefügt,
der praktisch alle abweichenden Bestimmungen regionaler Unterverbände
ungültig gemacht hat. Dies wurde erst in Bremen korrigiert. Auch wie
viele Wahlgänge nach der Änderung des Vorstandsparagraphen nötig würden,
war vielen Versammelten nicht klar.

Der Bundesvorstand ist für die operative Arbeit innerhalb der
Piratenpartei zuständig und hat zudem Zugriff auf sein Justiziariat. Der
Bundesvorstand sollte daher in der Lage sein eine Folgenabschätzung für
SÄAs vorzunehmen. Zudem ist es die Pflicht des Bundesvorstands die
Arbeitsfähigkeit der Piratenpartei zu wahren und die internen Strukturen
soweit möglich zu verbessern. Der Vorstand hat daher qua Amt ein
Interesse die stimmberechtigen Mitglieder angemessen zu informieren.

Eine Frist von zwei Tagen vor Versammlungsbeginn sollte gewahrt werden,
damit die Mitglieder Zeit haben, die Stellungsnahme zur Kenntnis zu nehmen.

Ansprechpartner: Stefan Koch, Mitgliedsnummer ....,
.....

Umsetzungsverantwortlich: Veronique Schmitz_(Rechtsangelegenheiten &
Bundesparteitage)


Aktionen #2

Von Caro Mahn-Gauseweg vor etwa 10 Jahren aktualisiert

Das Ansinnen erscheint mir sinnvoll. Ich kann die praktischen Folgen eines solchen Antrags aktuell aber nicht richtig einschätzen.
Niqui, kannst Du da was dazu sagen?

Aktionen #3

Von Stephanie Schmiedke vor etwa 10 Jahren aktualisiert

Ich verstehe die Grundintention des Antrages, habe aber Bedenken:

1.) Ist der Zeitaufwand vom Justiziariat zu leisten?
2.) Inhalt der Gutachten kann variieren (5 Anwälte, 5 Meinungen)
3.) Es besteht langfristig die Gefahr einer Filterstruktur, die keinen klaren Kriterien (wie Rechtschreibung und FormalFoo) folgt. sondern von der Interpretation einzelner Personen abhängig ist.

Bitte um Input von Niqui.

Aktionen #5

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
  • Abstimmung Niqui wurde auf Nein gesetzt

Ich lehne diesen Antrag erstmal ab.

Von der Kapazität wird es der angestellte Justitiar nicht schaffen diese Bewertung durchzuführen. Hier braucht es andere Wege für Diskussion und Einschätzungen.

Der Antrag kann gern an den nächsten BuVo noch mal gestellt werden. Vielleicht bekommt dieser die Chance sich mit diesen Themen ausführlicher zu beschäftigen.

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