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Beschluss #44305

geschlossen

Änderung der Geschäftsordnung: Neuverteilung Geschäftsbereiche

Von Tobias Stenzel vor mehr als 5 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
12 September 2018
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Bundesvorstand
Abstimmung Thomas:
Ja
Abstimmung Dorothea:
Ja
Abstimmung Tobias:
Ja
Abstimmung Ute Elisabeth:
Abstimmung Carsten:
Ja
Abstimmung Astrid:
Ja
Abstimmung Lothar:
Ja
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Petra:
Ja

Beschreibung

Der Bundesvorstand möge folgende Geschäftsordnung beschließen:

Geschäftsordnung des Bundesvorstandes

Dies ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes der Piratenpartei
Deutschland und regelt dessen Geschäfte. Sie wurde am 12.09.2018 beschlossen und ersetzt die bisher gültige
Geschäftsordnung.

Art. 1 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Carsten Sawosch
  • Schatzmeister: Lothar Krauß
  • politische Geschäftsführerin: Ute Elisabeth Gabelmann
  • Generalsekretär: Thomas Knoblich
  • stellvertretender Vorsitzender: Sebastian Alscher (zurückgetreten)
  • stellvertretender Generalsekretär: Tobias Stenzel
  • stellvertretende Schatzmeisterin: Dorothea Beinlich
  • stellvertretende politische Geschäftsführerin: Astrid Semm
  • Zweite stellvertretende Generalsekretärin: Petra Stoll

Art. 2 Tagungen des Bundesvorstands

Der Bundesvorstand tagt in:

  • öffentlichen Sitzungen/Sitzungsteilen
  • nicht öffentlichen Sitzungen/Sitzungsteilen
  • Klausuren

1) Zu öffentlichen Sitzungen lädt der Bundesvorsitzende oder einer
seiner Stellvertreter mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder
Protokollnotiz einer Vorstandssitzung ein. Termine für öffentliche
Vorstandssitzungen gibt der Bundesvorstand oder einer seiner
Beauftragten mit einer Frist von 4 Tagen auf dem Vorstandsportal
bekannt.

2) Die Einladungsfrist von physischen Vorstandssitzungen gemäß §9a (4)
der Bundessatzung bleibt davon unberührt.

3) In öffentlichen Sitzungen sind alle Mitglieder der Piratenpartei
sowie weitere Interessierte stets als Gäste zugelassen.
Nach Möglichkeit wird Gästen auf Wunsch das Rederecht erteilt. Über die
Erteilung des Rederechts für Gäste entscheiden im Zweifel die
Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit.

3a) Der öffentliche Teil der Bundesvorstandssitzungen wird aufgezeichnet
und veröffentlicht.

4) Der Bundesvorstand tagt grundsätzlich immer öffentlich. Über die
Durchführung nicht öffentlicher Sitzungen bzw. nicht öffentlicher
Sitzungsteile sowie von Klausuren wird im Rahmen einer öffentlichen
Sitzung mit einfacher Mehrheit entschieden. Mögliche Gründe für den
Auschluss der Öffentlichkeit sind beispielsweise die Behandlung
personenbezogener Daten oder persönliche Mitteilungen.

Art. 3 Nachvollziehbarkeit der Vorstandsarbeit

1) Alle öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen werden
protokolliert. Das Protokoll enthält mindestens:

  • gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
  • detaillierte Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und ggf. Wahlprotokolle.

Das Protokoll gibt zudem im Regelfall den Verlauf der Debatten wieder.

2)  Protokolle aus nicht öffentlichen Sitzungsteilen sind nicht
öffentlich. Sie werden nach Ablauf eines Jahres veröffentlicht, sofern
nicht vorher ein anderslautender Beschluss getroffen wird oder sie
personenbezogene Daten (insbesondere Personalangelegenheiten und
Ordnungsmaßnahmen) betreffen.

3)  Die öffentlichen Sitzungen werden aufgezeichnet und nach Möglichkeit
in Echtzeit über Internet verfügbar gemacht. Die Aufzeichnungen werden
zusätzlich zeitnah dauerhaft online verfügbar gemacht.

4)  Der begründete Beschluss der Nichtöffentlichkeit sowie die
Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzungsteile werden im Vorfeld der
nicht  öffentlichen Sitzung im öffentlichen Sitzungsteil bekanntgegeben
sowie  im öffentlichen Protokoll vermerkt.

5)  Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzungsteilen werden umgehend -
ggf.  anonymisiert - nach Beschluss veröffentlicht, sofern der Inhalt
des  Beschlusses nicht nach §4 Absatz 2 der Bundessatzung zur
Verschlusssache  erklärt wird.

6)  Klausuren finden im Regelfall ohne Anwesenheit der Öffentlichkeit
statt  und werden nicht aufgezeichnet. Die ausgetauschten Mitteilungen
und Informationen aus Klausuren unterliegen der Vertraulichkeit, sofern
nicht per Konsensbeschluss etwas anderes vereinbart wird.

7) Über die Öffentlichkeit der schriftlichen internen Kommunikation wird
zu gegebener Zeit eine Regelung getroffen.

8) Über die Öffentlichkeit der nicht schriftlichen internen
Kommunikation wird zu gegebener Zeit eine Regelung getroffen.

9) Verschlusssachen werden separat protokolliert und den Mitgliedern des
Bundesvorstands zugestellt.

10) Teil dieser Geschäftsordnung sind die Bestimmungen zur
parteiinternen Informationsfreiheit, die im Anhang beschrieben sind.

Art. 4 Anträge

1) Anträge an den Bundesvorstand können per E-Mail an
vorstand
@piratenpartei.de gestellt werden. Sie werden im Ticketsystem
Redmine unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.

Vor Juli 2015 an den Bundesvorstand gestellte Anträge sind nach wie vor
unter https://verwaltung.piratenpartei.de/projects/vorstand/issues zu
finden.

2) Alle Menschen sind dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.

3) Anträge sollen:

  • den Namen eines Ansprechpartners enthalten.
  • mindestens sechs Tage vor einer Vorstandssitzung vorliegen und
  • mit dem laut dieser GO zuständigen Vorstandsmitglied im Vorfeld besprochen werden.

4) Anträge müssen:

  • einen Umsetzungsverantwortlichen benennen, der dieser Aufgabe zugestimmt hat. Umsetzungsverantwortliche können auch vom Bundesvorstand benannt werden.
  • einen maximalen Kostenrahmen angeben.

5) Anträge, die einzelne Punkte in Absatz 3 nicht erfüllen, können aus
formalen Gründen abgelehnt werden. Anträge, die einen der Punkte im
Absatz 4 auch zum Ende der Debatte nicht erfüllen, gelten zum Ende der
Debatte automatisch als abgelehnt.

6) Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur
behandelt, wenn

  • er durch ein Bundesvorstandsmitglied eingebracht wird,
  • er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird, oder
  • ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde.

Art. 5 Beschlüsse

1) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei
Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor
eindeutig und nachvollziehbar bekundet hat.

2) Jedes Mitglied des Bundesvorstands kann zu jedem Zeitpunkt ein
Meinungsbild zu einer Frage beantragen. Das Meinungsbild stellt keinen
Beschluss dar.

3) Abstimmungen finden am Ende der öffentlichen Debatte statt. Dies gilt
auch für Umlaufbeschlüsse, die im Vorstands-Redmine debattiert,
abgestimmt und veröffentlicht werden.

4) Stehen mehrere Anträge konkurrierend zur Abstimmung, so wird per Wahl
durch Zustimmung zuerst der Antrag ermittelt, der die höchste Zustimmung
erwarten lässt. Über diesen Antrag wird dann noch einmal gesondert
abgestimmt.

5) Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit
gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute
Mehrheit.

6) Auf Antrag eines Mitglieds des Bundesvorstands kann ein Antrag auf
die nachfolgende Sitzung oder in den Umlauf vertagt werden. Der Antrag
auf Vertagung kann zu jedem Zeitpunkt während der Debatte gestellt
werden. Über den Antrag auf Vertagung wird - im Zweifel nach einer
begründeten Gegenrede - sofort abgestimmt.

7) Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein
Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn

  • innerhalb von 72 Stunden seit Benachrichtigung auf der Vorstandsliste mindestens drei Vorstandsmitglieder zugestimmt haben und die Mehrheit der Stimmen dem Antrag zustimmen, sofern kein Vorstandsmitglied Redebedarf angemeldet hat, oder die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten
Vorstandssitzung behandelt. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden von
einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragtem dokumentiert
und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

8) Ausgaben bis zur Summe 500 € pro Quartal können durch ein
Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.

9) Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen
werden:

  • Ausgaben oder Budgets, die 5.000 € überschreiten
  • Einberufung eines Bundesparteitags

10) Die Bundesschatzmeister haben gemäß ihrer Amtseigenschaft ein
generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.

11) Die Limits von 500 € pro Quartal aus Art 4 (8) und 5000 € im Umlauf
aus Art 4 (9) können durch Beschluss des Bundesvorstand für einzelne
Budgets aufgehoben werden. Dieser Aufhebungsbeschluss ist zu begründen
und muss auf einer Vorstandssitzung erfolgen. Das Vetorecht der
Bundesschatzmeister aus Art 4 (10) bleibt davon unberührt.

Art. 6 Wirksamkeit von Beschlüssen

(1) Befürwortende Beschlüsse des Gesamtvorstands werden 18 Stunden nach
Veröffentlichung des Beschlusses wirksam („Karenzzeit"). Der Beschluss
gilt als veröffentlicht, wenn er in öffentlicher Sitzung beschlossen
wurde, mit Schließung der Sitzung, oder wenn er auf dem Webportal des
Bundesvorstands veröffentlicht wurde, mit der Veröffentlichung.
Ablehnende Beschlüsse wirken unmittelbar.

(2a) Der Beschluss wird abweichend von Absatz 1 nicht mit Ablauf der
Karenzzeit wirksam, wenn innerhalb der Karenzzeit drei oder mehr
Landesvorsitzende ein Landesvotum nach Absatz 3 beantragen.

(2b) Der Beschluss wird abweichend von Absatz 1 ohne Ablauf der
Karenzzeit sofort wirksam, wenn die Entscheidung nicht veröffentlicht
wird, da eine Ordnungsmaßnahme Gegenstand des Beschlusses ist oder
Persönlichkeitsrechte Betroffener einer Veröffentlichung
entgegenstehen.

(2c) Erfordern objektive Gesichtspunkte eine unverzügliche Umsetzung des
Beschlusses, kann der Bundesvorstand abweichend von Absatz 1 die
sofortige Wirksamkeit beschließen. In diesem Fall muss der Beschluss
einstimmig erfolgen und ist, soweit möglich und sinnvoll, auf den
Umfang, der einer unverzüglichen Entscheidung bedarf, zu beschränken.

(3) Wird entsprechend Absatz 2a ein Landesvotum beantragt, verlängert
sich die Karenzzeit um 24 Stunden. Erheben innerhalb der gesamten
Karenzzeit 9 oder mehr Landesvorstände Einwendungen, ist der Beschluss
aufgehoben.

Art. 7 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff  und Sicherung

1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank
gepflegt. Sie werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten
verwaltet.

2) Der Vorstand kann per Beschluss Piraten oder Angestellten Zugriff auf
die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer
Datenschutzverpflichtung sowie einer Versicherung an Eides statt
gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

3) Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten
und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht
unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten
sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen
Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist
untersagt.

Art. 8 Aufgabenverteilung

Vorsitzender: Carsten Sawosch

  • Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen (1)
  • Pflege der Beziehungen zu den Landesverbänden (1)
  • Pflege der Beziehungen zu Europaabgeordneten (1)
  • Vertretung der Partei nach außen (Ausnahme Art. 9) (1)
  • Internationale Koordination (1)
  • Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (1)
  • Rechtsangelegenheiten (1)
  • Ansprechpartner parteiinterne/parteinahe Medien (1)
  • Datenschutz (1) 
  • PShop (1) 
  • Rechtsangelegenheiten (1)
  • Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (2)
  • Events & Veranstaltungen (2)
  • Innerparteiliche Partizipation (2)
  • Pflege der Beziehungen zu innerparteilichen und piratennahen Gruppen (2)

Stellvertretender Vorsitzender: Sebastian Alscher

  • zurückgetreten

Politische Geschäftsführerin: Ute Elisabeth Gabelmann

  • keine Geschäftsbereiche

Stellvertretende politische Geschäftsführerin: Astrid Semm

  • Koordination der Politischen Geschäftsführer Bund/Land (1)
  • Events & Veranstaltungen (1)
  • Innerparteiliche Bildung (1)
  • Innerparteiliche Partizipation (1)
  • Programmentwicklung (1)
  • Koordination der Themenbeauftragten (1)
  • Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (1)
  • Pflege der Beziehungen zu innerparteilichen und piratennahen Gruppen (1)

Schatzmeister: Lothar Krauß

  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse (1)
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger (1)
  • Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten (1)
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf (1)
  • Personalwesen (1)
  • Verwaltung Bundeszugänge Buchhaltung Sage und Office Line (1)
  • Office Line (1)
  • Rechenschaftsbericht / Wirtschaftsprüfung (1)
  • Spendenwesen / Fundraising (2)
  • Ansprechpartner LV-Schatzmeister (2)
  • Erstellung und Pflege Inventarliste (2)
  • PShop (2)

Stellvertretende Schatzmeisterin: Dorothea Beinlich

  • Ansprechpartner LV-Schatzmeister (1)
  • Spendenwesen / Fundraising (1)
  • Erstellung und Pflege Inventarliste (1)
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse (2)
  • Rechenschaftsbericht / Wirtschaftsprüfung (2)
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger (2)
  • Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten (2)
  • WGB und Zentraleinkauf (2)
  • Office Line (2)

Generalsekretär: Thomas Knoblich

  • Koordination & Gesamtverantwortung BundesIT (1)
  • Mitgliederverwaltung und -betreuung (1)
  • Verwaltung Bundeszugänge Mitgliederverwaltung CRM (1)
  • Ansprechpartner LV-GenSek (1)

Stellvertretender Generalsekretär: Tobias Stenzel

  • Basisentscheid (BEO)/Online-Partizipation (Entwicklung und Betrieb) (1)
  • Antragskommission/Antragsprozess BPT (1)
  • Koordination & Gesamtverantwortung BundesIT (2)
  • Datenschutz (2)

2. Stellvertretende Generalsekretärin: Petra Stoll

  • Wahlkampf (1)
  • PShop (1)
  • Mitgliederverwaltung und -betreuung (2)
  • Ansprechpartner LV-GenSek (2)

Art. 9 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten

Die Vertretung gegenüber Banken und sonstiigen Finanzinstituten erfolgt
durch den Schatzmeister Lothar Krauß und die stellvertretende
Schatzmeisterin Dorothea Beinlich. Beide sind diesbezüglich jeweils
Einzelvertretungsberechtigt und können Untervollmachten erteilen.

Art. 10 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

1) Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die
Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in
Textform zu erfolgen.

Art. 11 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1) Diese Geschäftsordnung wurde am 12.09.2018 in dieser Form in
Kraft gesetzt.


Anhang: Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich
des Bundesvorstands

(nach [https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/S%C3%84A017](https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA017))

(1) Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland und von ihm
beauftragte Personen sind grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber
allen natürlichen und juristischen Personen.

(2) Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von
der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer
Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge
eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst
insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge
und Nachrichtenwechsel.

(3) Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche
Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene
Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn
dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit
zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.

(3b) Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem
Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.

(4) Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf Antrag.
Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss
der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

(5) Falls der Vorstand keinen Zugang zu angefragten Aufzeichnungen hat,
leitet er die Anfrage an die ihm bekannten Stellen weiter, auf die dies
zutrifft.

(6) Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen
Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung
einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig.
Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige
Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener
Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen
und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.

(7) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den
Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine
rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Aktionen #1

Von Tobias Stenzel vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Beschreibung aktualisiert (Vergleich)
  • Privat wurde von Ja zu Nein geändert
Aktionen #2

Von Thomas Knoblich vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Thomas wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #3

Von Tobias Stenzel vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Tobias wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #4

Von Petra Stoll vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Petra wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #5

Von Carsten Sawosch vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Carsten wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #6

Von Dorothea Beinlich vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Dorothea wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #7

Von Tobias Stenzel vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
Aktionen #8

Von Tobias Stenzel vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Datum ergänzt

Aktionen #9

Von Tobias Stenzel vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Astrid wurde auf Ja gesetzt

Ja-Stimme für Astrid auf ihren Wunsch hin eingetragen

Aktionen #10

Von Lothar Krauss vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Lothar wurde auf Ja gesetzt
Aktionen

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