Beschluss #4547
geschlossenSG Fundraising - Freigabe der Zahlungsdienstleister
Beschreibung
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge folgende Entscheidungen treffen:
Teil B: Sofortüberweisung
Soll der Zahlungsdiestleister Sofortüberweisung.de von der Piratenpartei
Deutschland genutzt werden?
Begründung / Hintergründe:
Es gibt Uneinigkeit im Bezug auf den Zahlungsdienstleister
Sofortüberweisung. Deshalb wird diese Entscheidung dem Bundesvorstand
überlassen, ob die Piratenpartei diesen Dienst nutzen wird oder nicht.
Ein Vorteil ist das Überweisungen unwiderruflich eingehen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht kommt es darauf an, dass der Nutzer
weiß, was mit seinen Daten passiert. Dann kann er sich bewusst
entscheiden, ob er den Dienst in Anspruch nehmen will oder nicht.
Datenschutz-Kritik an Sofortüberweisung:
Von sofortüberweisung.de werden neben dem Kontostand auch die Umsätze
der letzten 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten bei der
gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte Auslandsüberweisungen
abgefragt, des weiteren, wie viele Konten der Kunde bei seiner Bank hat.
Dies diene der “Betrugsprävention.”
2011 wurde die Datenschutzerklärung überarbeitet, die Daten werden
weiterhin eingeholt. Diese Arbeitsweise stellt keine Datensparsamkeit dar.
Datenschutz wurde vom TÜV Süd geprüft
https://www.sofort.com/ger-DE/content/download/239/1993/file/TUV-Datenschutz-DE.pdf.
Die Datenschutzerklärung teilt dem Nutzer die Einholung der Daten mit,
deswegen ist die bewusste Entscheidung des Nutzer dieses Dienstes
gegeben. Aber der Kritikpunkt an der Datensparsamkeit bleibt aufrecht.
Umsetzungsverantwortlicher: Philipp "Impyer" Schnabel
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