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Beschluss #508

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Antrag auf Unterzeichnung "Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung"

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren hinzugefügt. Vor fast 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Markus Barenhoff
Abgabedatum:
18 September 2013
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
Thomas Gaul
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Ja
Abstimmung Swanhild:
Enthaltung
Abstimmung Katharina:
Ja
Abstimmung Christophe:
Ja
Abstimmung Andreas:
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich:
Markus Barenhoff
Abstimmung Sven:
Enthaltung
Abstimmung Klaus:
Nein
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abwesend
Abstimmung Bernd:
Nein

Beschreibung

Antragsteller:

Thomas Gaul
@moonopool
@hekate15 Birgitt Piepgras
Martin 'Lama' Lange
@bengie_d bengie Basis
Florian Wagner/@BroeckelndeWand
@BerndSchreiner

Umsetzungsverantwortlich gem. Geschäftsordnung Art. 3 (2) des
Bundesvorstandes
:
Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland, hier
vertreten durch Markus Barenhoff, ersatzweise die Internationalen
Koordinatoren Gregory Engels und Thomas Gaul, je nach Benennung durch
den Bundesvorstand

Ansprechpartner gem. Geschäftsordnung Art. 3 (2) des Bundesvorstandes:
Thomas Gaul

Antrag an den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge beschliessen:

Wir unterstützen das Bestreben der Electronic Frontier Foundation und
unterzeichnen als Piratenpartei Deutschland das folgende Dokument über
"Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der
Kommunikationsüberwachung"

https://de.necessaryandproportionate.org/text
Originaltext: https://en.necessaryandproportionate.org/text


Im Volltext hier die "deutsche Übersetzung":

Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der
Kommunikationsüberwachung

Translation revised by Digitalcourage e.V

Endgültige Version 10. Juli 2013

Während die Technologien, welche die staatliche
Kommunikationsüberwachung unterstützen, verbessert werden,
vernachlässigen die Staaten sicherzustellen, dass Gesetze und
Verordnungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung in Einklang mit
internationalen Menschenrechten stehen und die Rechte auf Privatsphäre
und Meinungsfreiheit beachtet werden. Dieses Dokument versucht zu
erklären, wie internationale Menschenrechte in der aktuellen digitalen
Umgebung anwendbar sind, besonders vor dem Hintergrund des Wachstums und
des Wandels der Technologien und Methoden der Kommunikationsüberwachung.
Diese Grundsätze können zivilgesellschaftlichen Gruppen, der Wirtschaft,
Staaten und anderen einen Rahmen liefern, mit dem sie bewerten können,
ob aktuelle oder geplante Überwachungsgesetze oder -praktiken im
Einklang mit den Menschenrechten stehen.

Diese Grundsätze sind das Ergebnis einer globalen Beratung mit Gruppen
der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und internationalen Experten für
Recht, Politik und Technologien in der Kommunikationsüberwachung.

Einleitung

Privatsphäre ist ein Grundrecht, das wesentlich ist für den Erhalt von
demokratischen Gesellschaften. Es ist grundlegend für die menschliche
Würde und verstärkt andere Rechte, wie Meinungs-, Informations- und
Versammlungsfreiheit, und es ist nach internationalen
Menschenrechtsgesetzen anerkannt.[1] Aktivitäten, die das Recht auf
Privatsphäre begrenzen, einschließlich Kommunikationsüberwachung, können
nur dann als gerechtfertigt gelten, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben
sind, sie notwendig sind, um ein legitimes Ziel zu erreichen, und sie
dem Ziel, welches sie verfolgen, angemessen sind.[2]

Vor der öffentlichen Einführung des Internets schufen fest etablierte
legale Grundsätze und der Kommunikationsüberwachung innewohnende
logistische Hürden Grenzen für die staatliche Kommunikationsüberwachung.
In gegenwärtigen Dekaden haben die logistischen Barrieren der
Überwachung abgenommen und die Anwendung der gesetzlichen Grundsätze in
neuen technologischen Kontexten sind unklarer geworden. Die Explosion
der Inhalte digitaler Kommunikation und Information über Kommunikation,
sogenannte „Verbindungsdaten“ - Informationen über die Kommunikation
eines Individuums oder Nutzung elektronischer Geräte - die sinkenden
Kosten der Speicherung und des Dataminings und die Bereitstellung von
persönlichen Inhalten durch Drittanbieter machen staatliche Überwachung
in einem beispiellosen Ausmaß möglich[3]Dabei haben Konzeptualisierungen
der bestehenden Menschenrechtsgesetze nicht Schritt gehalten mit den
modernen und sich verändernden Möglichkeiten der
Kommunikationsüberwachung des Staates, der Fähigkeit des Staates, aus
verschiedenen Überwachungstechniken gewonnene Informationen zu
kombinieren und zu organisieren, oder der erhöhten Sensibilität der
Informationen, die zugänglich werden.

Die Häufigkeit, mit der Staaten Zugang zu Kommunikationsinhalten und
–metadaten suchen, steigt dramatisch - ohne angemessene Kontrolle.[4]
Wenn Kommunikationsmetadaten aufgerufen und analysiert werden, kann
damit ein Profil einer Person, einschließlich des Gesundheitszustandes,
politischer und religiöser Ansichten, Verbindungen, Interaktionen und
Interessen, erstellt werden. So werden genauso viele oder sogar noch
mehr Details offengelegt, als aus dem Inhalt der Kommunikation erkennbar
wäre.[5] Trotz des riesigen Potenzials für das Eindringen in das Leben
eines Menschen und der abschreckenden Wirkung auf politische und andere
Vereinigungen, weisen rechtliche und politische Instrumente oft ein
niedrigeres Schutzniveau für Kommunikationsmetadaten auf und führen
keine ausreichenden Beschränkungen dafür ein, wie sie später von
Behörden verwendet werden, einschließlich wie sie gewonnen, geteilt und
gespeichert werden.

Damit Staaten tatsächlich ihren internationalen menschenrechtlichen
Verpflichtungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung nachkommen,
müssen sie den im Folgenden genannten Grundsätzen entsprechen. Diese
Grundsätze gelten für die Überwachung der eigenen Bürger eines Staates,
die in seinem eigenen Hoheitsgebiet ausgeführt wird, sowie der
Überwachung anderer in anderen Gebieten. Die Grundsätze gelten außerdem
unabhängig vom Zweck der Überwachung - Strafverfolgung, nationale
Sicherheit oder sonstige behördliche Ziele. Zudem gelten sie sowohl für
die Aufgabe des Staates, die Rechte des Einzelnen zu respektieren und zu
erfüllen, als auch für die Verpflichtung, die Rechte des Einzelnen vor
Missbrauch durch nicht-staatliche Akteure, einschließlich der
Wirtschaft, zu schützen.[6] Der private Sektor trägt die gleiche
Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte, insbesondere in
Anbetracht der Schlüsselrolle, die sie bei der Konzeption, Entwicklung
und Verbreitung von Technologien spielt, und damit Kommunikation
ermöglicht und bereitstellt und - wo erforderlich - mit staatlichen
Überwachungsmaßnahmen zusammenarbeitet. Dennoch ist der Umfang der
vorliegenden Grundsätze auf die Pflichten des Staates beschränkt.

Veränderte Technologie und Definitionen

„Kommunikationsüberwachung“ umfasst heutzutage Überwachung, Abhören,
Sammlung, Analyse, Nutzung, Konservierung und Aufbewahrung von, Eingriff
in oder Zugang zu Informationen, welche die Kommunikation einer Person
in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft beinhaltet, reflektiert
oder sich daraus ergibt. “Kommunikation“ beinhaltet Aktivitäten,
Interaktionen und Transaktionen, die über elektronische Medien
übertragen werden, wie z. B. Inhalt der Kommunikation, die Identität der
an der Kommunikation Beteiligten, die Standort-Tracking, einschließlich
IP-Adressen, die Uhrzeit und die Dauer der Kommunikation und Kennungen
von Kommunikationsgeräten, die während der Kommunikation verwendet werden.

Traditionell wurde die Invasivität der Kommunikationsüberwachung auf
Basis von künstlichen und formalen Kategorien bewertet. Bestehende
rechtliche Rahmenbedingungen unterscheiden zwischen „Inhalt“ oder
„Nicht-Inhalt“, „Teilnehmerinformation“ oder „Metadaten“, gespeicherten
Daten oder Übertragungsdaten, Daten, die zuhause gespeichert werden oder
die im Besitz eines dritten Diensteanbieters sind.[7] Allerdings sind
diese Unterscheidungen nicht mehr geeignet, den Grad des Eindringens der
Kommunikationsüberwachung in das Privatleben von Einzelpersonen und
Verbänden zu messen. Während seit Langem Einigkeit darin besteht, dass
Kommunikationsinhalte per Gesetz signifikanten Schutz verdienen wegen
ihrer Fähigkeit, sensible Informationen zu offenbaren, ist es nun klar,
dass andere Informationen aus der Kommunikation - Metadaten und andere
Formen der nicht-inhaltlichen Daten - vielleicht sogar mehr über eine
Einzelperson enthüllen können, als der Inhalt selbst und verdienen daher
einen gleichwertigen Schutz. Heute könnte jede dieser Informationsarten
für sich allein oder gemeinsam analysiert die Identität einer Person,
deren Verhalten, Verbindungen, physischen oder gesundheitlichen Zustand,
Rasse, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, nationale Herkunft oder
Meinungen enthüllen, oder die Abbildung einer Person mithilfe der
Standortbestimmung, ihrer Bewegungen oder Interaktionen über einen
Zeitraum,[8] ermöglichen oder auch von allen Menschen an einem
bestimmten Ort, zum Beispiel bei einer öffentlichen Demonstration oder
anderen politischen Veranstaltung. Als Ergebnis sollten alle
Informationen, welche sich aus der Kommunikation einer Person ergeben,
diese beinhalten, reflektieren, oder über diese Person stattfinden, und
welche nicht öffentlich verfügbar und leicht zugänglich für die
allgemeine Öffentlichkeit sind, als „geschützte Informationen“ angesehen
werden. Ihnen sollte dementsprechend der höchste gesetzliche Schutz
gewährt werden.

Bei der Beurteilung der Invasivität der staatlichen
Kommunikationsüberwachung, ist es notwendig, dass beides betrachtet
wird: sowohl das Potenzial der Überwachung, geschützte Informationen
offenzulegen, sowie der Zweck, zu der Staat die Information sammel..
Kommunikationsüberwachung, die voraussichtlich zur Offenlegung von
geschützten Informationen führt, die eine Person dem Risiko der
Ermittlung, Diskriminierung oder Verletzung der Menschenrechte aussetzen
kann, wird eine ernsthafte Verletzung des Rechts des Einzelnen auf
Privatsphäre darstellen und außerdem die Nutzung anderer Grundrechte
untergraben, unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung,
Versammlungsfreiheit und politische Partizipation. Dies liegt darin
begründet, dass diese Rechte erfordern, dass Menschen in der Lage sind,
frei von der abschreckenden Wirkung der staatlichen Überwachung zu
kommunizieren. Eine Festlegung sowohl des Charakters als auch der
Einsatzmöglichkeiten der gesuchten Informationen wird somit in jedem
Einzelfall notwendig.

Bei der Annahme einer neuen Technik der Kommunikationsüberwachung oder
der Ausweitung des Anwendungsbereichs einer bestehenden Technik sollte
der Staat sicherstellen, ob die Informationen, die wahrscheinlich
beschafft werden, in den Bereich der „geschützten Informationen“ fällt,
bevor er sie einholt, und sie zur Kontrolle der Justiz oder anderen
demokratischen Kontrollorganen vorlegen. Wenn man bedenkt, ob eine
Information, die man mithilfe von Kommunikationsüberwachung erhalten
hat, auf die Ebene der „geschützten Informationen“ aufsteigt, sind
sowohl die Form als auch der Umfang und die Dauer der Überwachung
relevante Faktoren. Weil tiefgreifende oder systematische Überwachung
die Fähigkeit hat, private Informationen weit über seine einzelnen Teile
hinaus zu offenbaren, kann es Überwachung der nicht geschützten
Informationen auf ein Niveau von Invasivität heben, das starken Schutz
verlangt.[9]

Die Festlegung, ob der Staat die Kommunikationsüberwachung, die
geschützte Informationen betrifft, durchführen darf, muss im Einklang
mit den folgenden Grundsätzen stehen.

Die Grundsätze

Gesetzmäßigkeit:
Jede Beschränkung des Rechtes auf Privatsphäre muss
gesetzlich vorgeschrieben sein. Der Staat darf in Abwesenheit eines
bestehenden öffentlich verfügbaren Rechtsaktes, welcher den Standard der
Klarheit und Genauigkeit erfüllt, und der ausreicht, um sicherzustellen,
dass Einzelne eine Benachrichtigung erhalten und seine Anwendung
vorhersehen können, keine Maßnahmen einführen oder durchsetzen, die das
Recht auf Privatsphäre beeinträchtigen. Angesichts der Geschwindigkeit
des technologischen Wandels sollten Gesetze, die das Recht auf
Privatsphäre beschränken, regelmäßig durch Instrumente eines
partizipativen legislativen und behördlichen Prozesses überprüft werden.

Rechtmäßiges Ziel:
Gesetze sollten nur Kommunikationsüberwachung durch
spezifizierte Behörden erlauben, um ein legitimes Ziel zu erreichen,
welches einem überragend wichtigen Rechtsgut, das in einer
demokratischen Gesellschaft notwendig ist, entspricht. Es darf keine
Maßnahme angewendet werden, die auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder des sonstigen
Status diskriminiert.

Notwendigkeit:
Gesetze, die Kommunikationsüberwachung durch den Staat
erlauben, müssen die Überwachung darauf begrenzen, was zweifellos und
nachweislich notwendig ist, um das legitime Ziel zu erreichen.
Kommunikationsüberwachung darf nur durchgeführt werden, wenn es das
einzige Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels ist, oder wenn es
mehrere Mittel gibt, es das Mittel ist, welches am unwahrscheinlichsten
die Menschenrechte verletzt. Der Nachweis der Begründung dieser
Rechtfertigung in gerichtlichen sowie in Gesetzgebungsverfahren liegt
beim Staat.

Angemessenheit:
Jeder Fall der gesetzlich autorisierten
Kommunikationsüberwachung muss geeignet sein, das spezifische legitime
Ziel, welches festgelegt wurde, zu erfüllen.

Verhältnismäßigkeit:
Kommunikationsüberwachung sollte als hochgradig
invasive / (or: eindringende) Handlung angesehen werden, die in das
Recht auf Privatsphäre und die Freiheit der Meinungsäußerung eingreift
und die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft bedroht.
Entscheidungen über Kommunikationsüberwachung müssen durch Abwägen der
gesuchten Vorteile gegen die Schäden, die den Rechten des Einzelnen und
anderen konkurrierenden Interessen zugefügt würden, getroffen werden,
und sollten eine Betrachtung der Sensibilität der Informationen und der
Schwere der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre einbeziehen.

Dies erfordert insbesondere:
Sollte ein Staat Zugang zu oder die Nutzung von geschützten Informationen anstreben, die durch
Kommunikationsüberwachung im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung
gesammelt wurden, dann muss dies auf der zuständigen, unabhängigen und
unparteiischen gerichtlichen Entscheidung begründet sein, dass:

  • es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein schweres Verbrechen begangen wurde oder begangen werden wird;
  • der Beweis eines solchen Verbrechens durch den Zugriff auf die geschützten Daten erhalten werden würde;
  • andere verfügbare und weniger invasive Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind;
  • die abgerufenen Informationen in vernünftiger Weise auf diejenigen begrenzt werden, die für die mutmaßliche Straftat relevant sind, und jede weitere gesammelte Information sofort vernichtet oder zurückgegeben wird; und
  • Informationen nur von der festgelegten Behörde abgerufen und nur für den Zweck, für den die Genehmigung erteilt wurde, verwendet werden.
  • Wenn der Staat mit Kommunikationsüberwachung Zugang zu geschützten Informationen zu einem Zweck erlangen will, der eine Person nicht der Strafverfolgung, Ermittlung, Diskriminierung oder Verletzung der Menschenrechte aussetzt, muss der Staat einer unabhängigen, unparteiischen und zuständigen Behörde Folgendes nachweisen:
  • andere verfügbare und weniger invasive Ermittlungsmethoden wurden in Betracht gezogen;
  • die abgerufenen Informationen werden in vernünftiger Weise auf die relevanten begrenzt und jede zusätzlich gesammelte Information wird sofort vernichtet oder dem betroffenen Individuum zurückgegeben; und Informationen werden nur von der festgelegten Behörde abgerufen und nur für den Zweck verwendet, für den die Genehmigung erteilt wurde.

Zuständige gerichtliche Behörden:
Bestimmungen in Bezug auf die
Kommunikationsüberwachung müssen von zuständigen gerichtlichen Behörden,
die unparteiisch und unabhängig sind, festgelegt werden. Die Behörde muss:

  • getrennt sein von der Behörde, welche die Kommunikationsüberwachung durchführt,
  • vertraut sein mit den relevanten Themen und fähig sein, eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kommunikationsüberwachung, die benutzte Technologie und Menschenrechte zu treffen, und
  • über entsprechende Ressourcen verfügen, um die ihr übertragenen Aufgaben auszuführen.

Rechtsstaatliches Verfahren:
Ein rechtsstaatliches Verfahren verlangt,
dass Staaten die Menschenrechte jedes Einzelnen respektieren und
garantieren, indem sie rechtmäßige Prozesse versichern, die jegliche
Beeinträchtigung der Menschenrechte ordnungsgemäß und gesetzlich
spezifiziert regeln, die konsistent durchgeführt werden, und die der
allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind. Insbesondere bei der
Bestimmung seiner oder ihrer Menschenrechte hat jeder das Recht auf ein
faires und öffentliches Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist von
einem unabhängigen, zuständigen und unparteiischen rechtmäßig
gegründeten Gericht,[10] außer in Notfällen, wenn für Menschenleben
Gefahr in Verzug ist. In solchen Fällen, muss innerhalb einer
vernünftigen und realisierbaren Frist eine rückwirkende Autorisierung
eingeholt werden. Lediglich das Risiko der Flucht oder Zerstörung von
Beweismitteln soll niemals als ausreichend für eine rückwirkende
Autorisierung angesehen werden.

*Benachrichtigung des Nutzers:*Personen sollten über die Entscheidung
der Autorisierung einer Kommunikationsüberwachung informiert werden. Es
sollten ausreichend Zeit und Informationen zur Verfügung gestellt
werden, so dass die Person die Entscheidung anfechten kann. Des Weiteren
sollte sie Zugang zu dem Material bekommen, welches für den Antrag der
Autorisierung vorgelegt wurde. Eine Verzögerung der Benachrichtigung ist
nur unter folgenden Bedingungen gerechtfertigt:

  • Die Benachrichtigung würde den ​​Zweck, für den die Überwachung genehmigt ist, ernsthaft gefährden oder es besteht eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben, oder
  • Die Erlaubnis einer Verzögerung der Benachrichtigung wird durch die zuständige Justizbehörde zum Zeitpunkt der Genehmigung der Überwachung erteilt; und
  • Die betroffene Person wird benachrichtigt, sobald die Gefahr aufgehoben ist, oder innerhalb einer vernünftigen realisierbaren Frist, je nachdem, welches zuerst zutrifft, aber in jeden Fall zu dem Zeitpunkt zu dem die Kommunikationsüberwachung abgeschlossen ist. Die Verpflichtung zur Benachrichtigung liegt beim Staat, aber in dem Fall, dass der Staat dem nicht nachkommt, sollten Kommunikationsdiensteanbieter die Freiheit haben, Personen über die Kommunikationsüberwachung freiwillig oder auf Anfrage zu benachrichtigen.

Transparenz:
Staaten sollten bezüglich der Nutzung und des Umfangs der
Techniken und Befugnisse der Kommunikationsüberwachung transparent sein.
Sie sollten mindestens die gesammelten Informationen über die Anzahl der
genehmigten und abgelehnten Anfragen, eine Aufschlüsselung der Anfragen
nach Dienstanbieter und nach Ermittlungsart und -zweck veröffentlichen.
Staaten sollten Personen genügend Informationen liefern, um zu
gewährleisten, dass sie den Umfang, die Art und Anwendung der Gesetze,
welche die Kommunikationsüberwachung erlauben, zu verstehen. Staaten
sollten Diensteanbieter befähigen, die von ihnen angewendeten Prozesse
zu veröffentlichen, wenn sie staatliche Kommunikationsüberwachung
bearbeiten, an diesen Prozessen festzuhalten und Berichte der
staatlichen Kommunikationsüberwachung zu veröffentlichen.

Öffentliche Aufsicht:
Staaten sollten unabhängige Aufsichtsmechanismen
schaffen, die Transparenz und Verantwortung der
Kommunikationsüberwachung gewährleisten.[11] Aufsichtsmechanismen
sollten die Befugnis haben, auf alle potenziell relevanten Informationen
über staatliche Maßnahmen, wenn notwendig auch auf geheime oder als
Verschlusssachen gekennzeichnete Informationen zuzugreifen; zu
beurteilen, ob der Staat seine rechtmäßigen Fähigkeiten legitim nutzt;
zu beurteilen, ob der Staat die Informationen über den Einsatz und den
Umfang der Techniken und Befugnisse der Kommunikationsüberwachung
transparent und genau veröffentlicht hat; und regelmäßige Berichte und
andere für die Kommunikationsüberwachung relevante Informationen zu
veröffentlichen. Unabhängige Kontrollmechanismen sollten in Ergänzung
zur Aufsicht geschaffen werden, die bereits über einen anderen Teil der
Regierung zur Verfügung steht.

Integrität der Kommunikation und der Systeme:
Um die Integrität,
Sicherheit und Privatsphäre der Kommunikationssysteme zu gewährleisten,
und in Anerkennung der Tatsache, dass Abstriche bei der Sicherheit für
staatliche Zwecke fast immer die Sicherheit im Allgemeinen infrage
stellen, sollten Staaten die Dienstleister oder Hardware- oder
Softwarehändler nicht zwingen, Überwachungs- oder Beobachtungsfunktionen
in ihre Systeme einzubauen oder bestimmte Informationen lediglich für
Zwecke der staatlichen Überwachung zu sammeln oder zu speichern. A
priori Vorratsdatenspeicherung oder Sammlung sollte nie von
Dienstleistern gefordert werden. Personen haben das Recht, sich anonym
zu äußern; Staaten sollten daher auf die zwingende Identifizierung der
Nutzer als Voraussetzung für die Leistungserbringung verzichten.[12]

Schutzmaßnahmen für die internationale Zusammenarbeit:
Als Reaktion auf
die Veränderungen der Informationsflüsse und Kommunikationstechnologien
und -dienstleistungen, kann es notwendig sein, dass Staaten Hilfe von
einem ausländischen Dienstleister anfordern. Dementsprechend sollten die
gemeinsamen Rechtshilfeverträge und andere Vereinbarungen, die von den
Staaten eingegangen wurden, sicherstellen, dass in Fällen, in denen die
Gesetze mehr als eines Staates für die Kommunikationsüberwachung
angewendet werden können, derjenige verfügbare Standard mit dem höheren
Schutzniveau für den Einzelnen angewendet wird. Wo Staaten Unterstützung
für Zwecke der Strafverfolgung suchen, sollte der Grundsatz der
beiderseitigen Strafbarkeit angewendet werden. Staaten dürfen gemeinsame
Rechtshilfeprozesse und ausländische Anfragen nach geschützten
Informationen nicht nutzen, um inländische gesetzliche Beschränkungen
der Kommunikationsüberwachung zu umgehen. Gemeinsame Rechtshilfeprozesse
und andere Vereinbarungen sollten klar dokumentiert werden, öffentlich
zugänglich sein und dem Schutz des fairen Verfahrens unterliegen.

Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugang:
Die Staaten sollten
Gesetze erlassen, welche illegale Kommunikationsüberwachung durch
öffentliche oder private Akteure kriminalisieren. Die Gesetze sollten
ausreichende und erhebliche zivil-und strafrechtliche Sanktionen, Schutz
für Whistleblower und Wege für die Wiedergutmachung von Betroffenen
enthalten. Die Gesetze sollten vorsehen, dass alle Informationen, welche
in einer Weise gesammelt wurden, die mit diesen Grundsätzen unvereinbar
ist, in einem Verfahren als Beweise unzulässig sind, genauso wie
Beweise, die von solchen Informationen abgeleitet sind. Die Staaten
sollten außerdem Gesetze erlassen mit der Maßgabe, dass das Material
zerstört oder der Person zurückgegeben werden muss, nachdem das durch
Kommunikationsüberwachung gesammelte Material, zu dem Zweck genutzt
wurde, zu welchem es bereitgestellt wurde.


Begründung:

Bereits im Juli 2013 hat die EFF (Electronic Frontier Foundation) nach
einem langen Abstimmungsprozeß den vorstehenden 13 Grundsätze
formuliert. Gerade während dieses Wahlkampfes, wo jeden Tag neue
Enthüllungen über staatliche Überwachung die Schlagzeilen prägen, ist
eine eindeutige Positionierung der PIRATEN sehr wichtig. Die von der EFF
formulierten Grundsätze decken sich mit den programmatischen Aussagen
der Piratenpartei und lesen sich in weiten Teilen wieAbschriften aus dem
Wahlprogramm. Die Piratenpartei sollte diese Gelegenheit wahrnehmen,
einerseits die internationalen NGOs zu unterstützen und andererseits ein
weiteres Mal klarzustellen, dass PIRATEN im Bundestag sich auch als
parlamentarischer Arm dieser Bewegung verstehen und verhalten werden.

*Annex: */Hinweise auf das Parteiprogramm:/

http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Freiheit_und_Grundrechte

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen starken Datenschutz
und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst
nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung
sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern
ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über
die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im
Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit
bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten
gewährleistet sein.

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die verdachtsunabhängige
Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen
Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in
elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft
oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den
öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der
Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu
Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie
verwendet werden – z. B. durch das so genannte Kreditscoring oder die
Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen."

Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf
Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen
personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus
Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden.
Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungpflicht
weiterzuentwickeln, fordert die Piratenpartei die Einführung des
Datenbriefes und die Verankerung desselben in den
Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden
und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln
oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen
Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im
Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen
– die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die
Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden."

Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen
entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die
Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden,
damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können.

Für Unternehmen sowie öffentliche Stellen fordert die Piratenpartei
darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und
Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die
unabhängigen Behörden."

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS)
von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und
Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus Sicht der PIRATEN nicht in
einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlasslose Speicherung ist ein
weiterer Schritt in Richtung schrankenloser
Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter
Generalverdacht."

Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z. B.
die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen
Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der
sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch.
Die Piratenpartei lehnt die anlasslose Erfassung, Speicherung und den
Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials
ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig
erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden.
Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder
die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und
Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch
im Ausland. "

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich deutlich gegen die
Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware
aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware,
einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware.
Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu
nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines
Rechensystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des
Rechensystems darüber Kenntnis haben. Der Grund für diese Position ist,
dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird,
um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig
werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu
verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu
bekämpfen.

Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen, fordert die
Piratenpartei eine gesetzliche Pflicht bei Herstellern und
Dienstleistern von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle
Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die
Überwachungssoftware und Dienstleistungen nutzen, herzustellen.
Desweiteren fordert die Piratenpartei die gesetzliche Pflicht zur
Offenlegung des vollständigen Quellcodes von Überwachungssoftware. Die
Offenlegung all dieser Informationen hat an die Öffentlichkeit zu
geschehen, das bedeutet: nicht nur an ein parlamentarisches
Kontrollgremium. "

Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen
müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen
grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur
Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen
wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die
überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer
Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist
benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss.
Keine Bundes- oder Staatstrojaner "

Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische
Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat
vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für
staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. "

Piraten gegen Cyberwar

Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und öffentlichen
Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die
Zivilbevölkerung gefährden, lehnen wir dezidiert ab. Schadsoftware, die
in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche
Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden, betrachten wir
als inakzeptables Sicherheitsrisiko und fordern ein Bekenntnis von
Regierungen, im speziellen der deutschen Regierung, zu
friedenserhaltenden Maßnahmen, gemäß den internationalen Konventionen
zur Verbesserung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens durch
Technik auf der Welt. Die Piratenpartei Deutschland fordert alle
Regierungen dieser Erde auf, die globalen Informations- und
Kommunikationsnetze gemeinsam zu schützen und als ein hohes
gemeinschaftliches Gut aller Menschen anzuerkennen."

Innere Sicherheit

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns
zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von
Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den
‚internationalen Terrorismus‘ und andere ‚Bedrohungen‘, der mangelnde
Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig
erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden
Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den
Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von
Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit -
anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.
B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten
Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen.
Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser
persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das
hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass
das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein
Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen
Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten
Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie
kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und
evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und
schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem
Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und
neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden
systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit,
Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre
Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische
Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann
Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an
Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist
oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch
auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die
dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit
beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur
Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten
wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und
Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der
Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum
Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten
Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte,
automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und
Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist
eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht
hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir
mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen,
  • Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz.

Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen,
fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der
Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der
bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken
In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger
Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten. Zur
Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des
Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein
Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität
eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber
hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der
Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach
dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir
Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für
die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht
gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren
und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger
ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und
Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher
Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und
Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die
Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine
öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen
Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.
Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung
und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen
muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und
Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von
Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den
einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben."

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm(Grundsatz / Parteiprogramm)

"Weltweite Anerkennung und Schutz selbstbestimmter geschlechtlicher
oder sexueller Identität bzw. Orientierung
Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw.
Orientierung ist Unrecht. Wenn solche Verfolgung im Herkunftsland
offiziell oder inoffiziell von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite
betrieben wird, muss sie als Asylgrund anerkannt werden. Die Betroffenen
müssen ihre Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung hierfür
nicht nachweisen.
In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer geschlechtlichen
oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder
kriminalisiert, wenn sie von der dort jeweils gültigen Norm abweicht.
Eine solche Diskriminierung oder Kriminalisierung lehnen wir ab.
Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung
darf ferner nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden."

Aktionen #2

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

  • Abgabedatum wurde von 04 September 2013 zu 18 September 2013 geändert

vertagt auf die nächste Sitzung

Aktionen #3

Von Anonym vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Klaus wurde auf Nein gesetzt

Inhaltlich ist alles töfte, der Antrag ist aber ein Paradebeispiel für Symbole ohne Wert. Nichtmal eine PM als Ergebnis der Unterzeichnung wurde vorgesehen, geschweige denn andere konkrete Folgen/Ergebnisse. Wir können das unterzeichnen, es passiert danach aber genau: Nichts. Meine negative Meinung zu diesen folgenlosen Unterstützungsbeschlüssen ist bekannt, daher auch hier wieder: Nein.

Aktionen #4

Von Bernd Schlömer vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Bernd wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #5

Von Anonym vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
  • Abstimmung Sebastian wurde auf Abwesend gesetzt
  • Abstimmung Markus wurde auf Ja gesetzt
  • Abstimmung Swanhild wurde auf Enthaltung gesetzt
  • Abstimmung Katharina wurde auf Ja gesetzt
  • Abstimmung Sven wurde auf Enthaltung gesetzt
  • Abstimmung Christophe wurde auf Ja gesetzt
  • Abstimmung Andreas wurde auf Enthaltung gesetzt
Aktionen #6

Von Anonym vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

Die Umsetzung hier ist immer noch offen, Stand heute hat die Piratenpartei das Dokument nicht unterzeichnet.

Aktionen #7

Von Jan Reininghaus vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert
Aktionen

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