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Beschluss #53260

geschlossen

Ausweisdruck

Von Borys Sobieski vor etwa 5 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 5 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
05 September 2019
Antragsteller:
Borys Sobieski
Sitzungsdatum:
05 September 2019
Umsetzungsverantwortlich:
Borys Sobieski
Abstimmung Sebastian:
Ja
Abstimmung Dennis:
Ja
Abstimmung Bernd:
Ja
Abstimmung Petra:
Abwesend
Abstimmung Detlef:
Ja
Abstimmung Daniel:
Ja
Abstimmung Sascha:
Ja
Abstimmung Borys:
Ja

Beschreibung

Liebe Kollegen,

die Übergabe des PShop-Lagers sowie der Anlagegüter sind mitterweile mit Übergabe bis zum 13. September angefordert. Allerdings ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht damit zu rechnen, dass es zu einer Übergabe kommen wird. Dies betrifft somit auch die für den Ausweisdruck benötigten Materialien.

Der Bundesvorstand möge daher beschließen, bis zu 2.500 Euro bereitzustellen, um die für den Ausweisdruck benötigten Geräte und Materialien zu besorgen, sollte es keine Übergabe geben. Diese sind:

  • Kartendrucker
  • Kartenrohlinge (Mitgliedsausweise / 10-Jahres-Ausweise)
  • Briefpapier für Anschreiben
  • Druck von Mitgliederhandbüchern
  • Druck von Grundsatzprogrammen
  • Druck 10-Jahres-Karte / Urkunde
  • Druck von Briefumschlägen
  • Kugelschreiber (10-Jahres-Paket, gehobene Qualität)
  • Merch wie z.B. Aufkleber

Wie bekannt ist, wurde der Druck und Versand der Neumitglieder- / 10-Jahres-Pakete momentan ausgesetzt. Dem Bundesvorstand ist daran gelegen, diesen möglichst schnell wieder aufzunehemen. Die nötige Vorbereitung wie das Erstellen der Listen mit den Mitgliedern, welche auf die jeweiligen Pakete warten, sowie die Erstellung der notwendigen Druckvorlagen ist abgeschlossen. Mit der BGS ist der Druck und Versand soweit abgesprochen.

Einzig die notwendigen Materialien fehlen zum Druck und Versand.

Die Kosten werden für die Verbrauchsmaterialien und den Versand wie in der Vergangenheit auch an die jeweiligen Landesverbände weitergegeben. Der Schaden, welcher der Partei durch die notwendige Anschaffung eines weiteren Kartendruckers entsteht, wird im Zuge der PShop-Abwicklung an den Verursacher weitergegeben.

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