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Protokoll #53558

geschlossen

AG Antragsprozess - 8. Treffen 04.10.2019

Von Tobias Stenzel vor etwa 5 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zielversion:
-
Beginn:
04 Oktober 2019
Abgabedatum:
18 Oktober 2019

Beschreibung

AG Antragsprozess - 8. Treffen 04.10.2019

Ort, Zeit

Wir sind ab 21:00 Uhr im NRW-Mumble im Raum "AG Antragsprozess" unter "Zweig der innerparteilichen Arbeit/Bund"

Die Sitzung wurde um 22:06 geschlossen.

Teilnehmende

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  • Gäste

Protokolle

Hier im Projekt AG Antragsprozess im Bundesredmine:

Liste aller Protokolle

Alle Protokolle im Volltext

Protokoll der Vorwoche: keine Mängel angezeigt

Fragen zum Thema Antragsarbeit

  • welche Fragen von den Gästen gibt es?

Themen

SÄA Entwurf Antragsfristen und -Änderung

Hier die Bundessatzung in ihrer derzeitigen Pracht.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, an der Bundessatzung folgende Änderungen vorzunehmen:

  1. Teil A §12 (2) wird wie nachstehend neu gefasst:

    "(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens sieben Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist und dies im Wortlaut von fünf Piraten beantragt wurde. Sofern ein Antrag in direkter Konkurrenz zu einem anderen bereits gestellten Antrag eingereicht werden soll, so ist dies bis fünf Wochen vor dem Beginn des Bundesparteitags möglich. Anträge zur Satzung können nach Einreichung bis zwei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages noch durch die Antragsteller verändertwerden. Dabei muss der wesentliche Inhalt bestehen bleiben.".

  2. Teil A §9b(2) 3. Satz wird die Formulierung "mindestens 6 Wochen" durch "mindestens 8 Wochen" ersetzt.

  3. Teil A §12 (4) wird gestrichen.

Antragsbegründung

Diese Regelung betrifft Anträge zur Satzung und zum Programm.

Zu 1. Wir verlängern die Antragsfrist und führen eine Frist für Änderungen ein. Für ersteres gibt es zwei Gründe:

  1. Mit Einführung der neuen Antragsordnung sind die Anforderungen an Antragsteller gestiegen. Die Antragskommission unterstützt häufig mit Hinweisen zu den Anträgen, um diese klar und missverständnisfrei, aber auch formal zulässig zu formulieren. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Wir wollen sicherstellen, dass hier ordentlich gearbeitet werden kann. Dies kommt der reibungslosen Durchführung von BPT zugute, da qualitativ gute Vorbereitung zu Anträgen führt, die der BPT reibungsloser bearbeiten kann. So bleibt mehr Zeit für die inhaltliche Auseinandersetzung.
    Auch die Einführung der Regelung für Konkurrenzanträge vermindert Druck auf den BPT.

  2. Die verlängerte Frist harmonisiert BPT-Fristen und die Entscheidsordnung.

Für die Änderungsfrist sehen wir ebenfalls eine Notwendigkeit, da die Antragskommission so die Zeit gewinnt, Vorbereitungen zu Antragsreihung u.a. mit finalisierten Anträgen durchzuführen und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit der Änderung von Anträgen befasst ist. Bisher war das Ändern nach Einreichung satzungsmäßig nicht geregelt.

Zu 2. Aufgrund der verlängerten Antragsfrist erscheint es fair, auch die Einladungsfrist zu verlängern. Allerdings verringert sich das Zeitfenster zwischen Einladung und Antragsfrist von mindestens zwei auf mindestens eine Woche. Allerdings existieren Satzung und Programm auch nach BPT und vor Einladungen zu diesen - da Anträge sofort nach einem BPT eingereicht werden können, gibt es genügend Zeit, an Programm und Satzung zu arbeiten.

Zu 3. Wir schaffen die Möglichkeit zur Änderung von Satzungs- und Programmanträgen ab, da sich diese als desaströs für die Durchführung von BPT und deren Nachbereitung herausgestellt hat. Wir konnten bei den BPT, auf denen von dieser Regelung Gebrauch gemacht wurde, regelmäßig feststellen, dass

  1. Eine größere TO-Verwirrung eintrat.
  2. Das Protokoll nicht mehr sauber wiedergab, worüber nun genau abgestimmt wurde.
  3. Im Ergebnis die Antragskommission nach dem BPT sich Videoaufzeichnungen anschauen durfte, um dann zu "erraten", was nun Ergebnis des BPT war. Des Weiteren dient diese Regelung lediglich dazu, noch schnell zu korrigieren, was vor einem BPT in der Erarbeitung von Anträgen versäumt wurde. Wir sind davon überzeugt, dass eine dem BPT möglichst lang vorangehende Antragsentwicklung unter Einbeziehung der Parteiöffentlichkeit, vor allem im Forum und in den AG, alle Fehler vermeidbar sind, die die bestehende Regel zu Lasten des BPT korrigieren will.

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