Beschluss #57352
geschlossenArtikel 17 EU-Urheberrechtsrichtlinie
Beschreibung
Der Vorstand möge beschließen:
Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ermittelt Möglichkeiten
der gerichtlichen Verhinderung einer Umsetzung des Artikel 17 der
EU-Urheberrichtslinie und setzt die ihm am zielführensten vorkommende
Variant (z.B. Klage vor Bundesverfassungsgericht oder gleich beim
Europäischen Gerichtshof) zu gegebener Zeit um.
Dazu kann er die Landesverbände um personelle und finanzielle
Unterstützung bitten.
Begründung:
Wie Veröffentlichungen (1) zu entnehmen ist, ist Artikel 17 nicht mit
der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen.
Hier sollten frühzeitig Wege erkundet werden, wie bei dennoch zu
erwartender Umsetzung in deutsches Recht dagegen vorgegangen werden kann.
Unter anderem der Tatsache des Eintretens der ehemaligen
Europaabgeordneten in dieser Sache und dem Einsatz vieler Basispiraten
bei der Organisation und Durchführung von Demonstrationen und
Kundgebungen in 2018 ist es zu verdanken, dass die Piratenpartei
Deutschland nachwievor im Europäischen Parlament zu verteteten ist.
Seit dem ist so gut wie nichts mehr in Sachen Urheberrecht passiert.
Weder eine Beteiligung an den Konsultationen mit der Öffentlichkeit noch
weitere Aktionen. Dies führt nicht nur zu Unmut unter denen, die in 2018
in diesem Thema aktiv waren, sondern zunehmend unter den Mitgliedern,
die in dieser Zeit wegen dieses Einsatzes zu uns gekommen sind.
Hier gilt es ein Zeichen zu setzen, dass uns das Thema erschaffer- und
nutzergerechtes Urheberrecht nach wie vor wichtig ist. Und es nicht auch
noch anderen Parteien überlassen.
(1)
https://www.golem.de/news/gutachten-artikel-17-der-urheberrechtsrichtlinie-[..]
Thomas Ganskow, 28164