Beschluss #68250
geschlossenDurchführung eines außerordentlichen Landesparteitages im Landesverband Bremen
Beschreibung
Der Bundesvorstand beschließt die Einladung und Durchführung eines außerordenlichen Landesparteitages im Land Bremen am 25.10.2021 mit folgender vorläufigen Tagesordnung:
- Eröffnung durch den Bundesvorstand, Begrüßung und Gastreden
- Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
- Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
- Tätigkeitsberichte des Landesvorstandes
- Wahlen zu Vorstandsämtern
- Sonstige Anträge
- Schließen des Parteitages und Verabschiedung
Von Detlef Netter vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Schatzmeister (Abst.) wurde auf Nein gesetzt
In der Ausführung fehlt
a) Bericht der Kassenprüfer
b) Entlastung des alten Vorstandes
c) Wahl der Rechnungsprüfer
Ich bitte die TO aufzulisten vollständig zu ergänzen
Detlef
Von Borys Sobieski vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
Von Dennis Deutschkämer vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
Von Sebastian Alscher vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
Von Detlef Netter vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
Ich kündige hiermit Redebearf an und lege zudem als Bundesschatzmeister nach Abschnitt B: Finanzordnung
§4 Durchgriffsrecht unserer Bundessatzung ein Schatzmeister Veto ein. Bis zur Klärung von Ungereimtheiten im LV-Bremen möchte ich den Bundesvorstand bitten von einem LPT mit Vorstandsneuwahlen Abstand zu nehmen.
Zudem teile ich hier förmlich mit das die Bundeskassenprüfer von mir informiert worden sind und auch gebeten wurden tätig zu werden.
Mein Verständnis für die Vorstandskollegen die hier mit ja gestimmt haben ist nicht vorhanden sondern stellt trotz Kenntnis von Satzungsverstößen im LV-Bremen eine grobe Verletzung der Aufgaben eines BuVos dar.
Detlef
Von Sebastian Alscher vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
Detlef,
Ich verstehe deinen Einwurf, aber vielleicht hast du nicht gesehen, dass noch nicht zu einem LPT geladen wird, sondern zu einem aLPT. Das Vorgehen ist genau so, wie es unsere Satzung unter Par 9b (3) vorschreibt. Hiermit werden die Voraussetzungen für einen LPT geschaffen, an dem Dinge dann geklärt werden können.
Zu diesem Zeitpunkt etwas anderes zu tun, als was in unserer Satzung geregelt ist, wäre tatsächlich ein Satzungsverstoss.
Von Detlef Netter vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
ich bitte darum den Antragtext genauer zu lesen
- Wahlen zu Vorstandsämtern
Danke
Von Sebastian Alscher vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
Ja, ich sehe da auch ein analoges Vorgehen zu einem aBPT. Daher mein Verweis auf die Bundessatzung.
Von Borys Sobieski vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
Antrag nach Abstimmung angenommen.
Wir haben hier über die durchführung eines außerordentlichen Landesparteitages (aLPT), welcher unverzüglich einzuberufen ist abgestimmt.
Die Einberufung eines schnellstmöglichen außerordentlichen Landesparteitages ist laut §12 7. der Bremer Landessatzung durchzuführen.
Zitat aus der Satzung des Landesverbandes Bremen:
7.Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.
Folgende Tagesordnung wurde vorbereitet:
- Eröffnung durch den Bundesvorstand, Begrüßung und Gastreden
- Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
- Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
- Tätigkeitsberichte des Landesvorstandes
- Wahlen zu Vorstandsämtern
- Sonstige Anträge
- Schließen des Parteitages und Verabschiedung
Die Tagesordnung macht deutlich das der bisherige Vorstand zu diesem Zeitpunkt noch nicht entlastet ist. Eine Entlastung steht auch nach dem aLPT noch aus.
Etwaige Ungereimtheiten lassen sich jederzeit mit einem neu gewähltem Vorstand und Kassenprüfern
aufklären. Auch stehn diese einer Satzungsgemäßen Handlung des Bundesvorstandes und damit der schnellstmöglichen Einberufung eines außerordentlichen Landesparteitages nicht im Weg
Von Detlef Netter vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Privat wurde von Ja zu Nein geändert
Von Tobias Stenzel vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
Detlef hat hier Redebedarf angemeldet; trotzdem wurde der Antrag auf Angenommen gesetzt. Unsere GO ist an der Stelle etwas... seltsam, aber die Satzung schreibt vor:
§17 (3) Die Organe können durch Geschäftsordnung vorsehen, dass Umlaufbeschlüsse mit einfacher Mehrheit aller Organmitglieder gefasst werden können, sofern sie sicherstellen, dass jedes Organmitglied eine Beratung vor der Beschlussfassung verlangen kann.
Wenn der Antrag trotz Redebedarf schnell angenommen werden soll, müsste halt eine Vorstandssitzung einberufen werden.
Von Tobias Stenzel vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
Andreas Lange schrieb:
am 25.10.2021
Ich denke, dass hier 2020 gemeint war? Selbst für einen außerordentlichen LPT finde ich das arg kurzfristig geplant, vor allem wenn der Beschluss wie hier im Umlauf passiert und damit gerechnet werden muss, dass ein BuVo-Mitglied Redebedarf anmeldet. Gültig ist dieser Beschluss hier mMn nicht.
Wissen eigentlich die Mitglieder des LV von diesen Vorgängen? Wurde schon eine Einladung verschickt?
Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert