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Beschluss #69168

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Antrag an den Bundesvorstand - Absagung Bundesparteitag 20.1 am 14./15.11.20

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
25 Oktober 2020
Antragsteller:
Thomas Knoblich, Andreas Ehrenfort
Sitzungsdatum:
29 Oktober 2020
Umsetzungsverantwortlich:
Bundesvorstand
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeister:
PolGF:
Stellv. PolGF:

Beschreibung

Hallo zusammen,

obwohl ich sehr gerne zum BPT nach Fürstenwalde gefahren wäre, habe ich inzwischen für mich entschieden, nicht am Parteitag teilzunehmen. Da es mehrere Gründe für die Absage des Parteitages gibt, stelle ich hiermit folgenden Antrag an den Bundesvorstand, der bitte spätestens in der kommenden BuVo-Sitzung zu behandeln ist. Eine frühere Entscheidung per Umlauf akzeptiere ich natürlich auch.

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Antrag:

Der Bundesvorstand möge beschließen, den für den 14./15.11.20 geplanten Bundesparteitag 20.1 abzusagen. Die Mitglieder sind umgehend per Mail, auf der Webseite etc. über diese Absage zu informieren. Der Bundesvorstand ist angehalten, sich über mögliche Alternativen Gedanken zu machen, und hierüber schnellstmöglich zu entscheiden.

Begründung:

Obwohl der Bundesvorstand und die Orga vor Ort bereits vieles für die erfolgreiche Durchführung des BPT 20.1 unternommen hat, ist eine sichere Durchführung in Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit Covid-19 nicht gewährleistet. Sowohl der Bundesvorstand, als auch die Partei im allgemeinen, haben eine Verantwortung ihren Mitgliedern gegenüber. Hinzu kommen Kontakte zu anderen Personen, die im Laufe der Anreise aus den verschiedensten Teilen Deutschlands, oder vor Ort im Hotel etc. zwangsläufig stattfinden werden. Dies ist Aufgrund der aktuellen Situation in Deutschland unbedingt zu vermeiden.

Außerdem gbit es zwischenzeitlich auch rechtliche Bedenken, die im Nachhinein evtl. die Möglichkeit bieten, den BPT anzufechten. Dies wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zu vermeidender Arbeitsaufwand für den BuVo und das Schiedsgericht.

Als letzten - aber durchaus wichtigen Punkt- sollte man auch die Außenwirkung, bei einer Durchführung des BPT beachten. Nicht auszudenken, welche Presse ein evtl. Infektionsfall auf dem BPT auslösen würde. Im bevorstehenden Wahlkampf dürfte dies ebenso nicht hilfreich sein.

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Dieser Antrag wird von mehreren mir bekannten Personen unterstützt. Stellvertretend könnt ihr hier aber gerne mich, und Andreas Ehrenfort als Antragsteller nennen.

Servus & bleibt gesund!

Thomas Knoblich
(aka Tomatenfisch)

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