Beschluss #8863
geschlossenAnpassung der Geschäftsordnung für Beauftragte
Beschreibung
Der Vorstand möge beschließen, den §6 „Beauftragung von Themenbeauftragten“ im Abschnitt II „Themenbeauftragte“ der Geschäftsordnung für Beauftragte wie folgt zu ersetzen:
Themenbeauftragte werden eingerichtet, sofern der Vorstand oder einer der politischen Geschäftsführer dies beschließt.¶
Der Vorstand schreibt die Themenbeauftragung öffentlich aus.¶
Die Beauftragung erfolgt durch Beschluss des Vorstands oder durch einen Einzelbeschluss eines der politischen Geschäftsführer.¶
Die Beauftragung endet, wenn der Themenbeauftragte die Beauftragung niederlegt oder er das Vertrauen des Vorstands verliert. Dies stellt der Vorstand per Beschluss fest.¶
Begründung:
Die erste Runde der Ausschreibungen der Themenbeauftragten hat gezeigt, dass die Umsetzung mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist und es nahezu unmöglich ist, die Geschäftsordnung in der Form umzusetzen. Die Arbeitsgemeinschaften sind an keiner Stelle definiert und auch wann eine AG aktiv ist und einzubeziehen ist. Es ist auch nicht definiert (abgesehen davon auch viel zu aufwendig), ab welchem Grad der Überschneidung bei einem Themengebiet eine AG einzubeziehen ist. Auch das Koordinieren von mehreren AGs für einen gemeinsamen Konsenskandidaten ist schwierig und auch fraglich, wie dann genau abzustimmen ist und wer überhaupt abstimmen darf (einmalige Teilnehmer der Sitzung nur zu Abstimmungszwecken?). Für die derzeitige Ausschreibungsrunde wurde nur die "Haupt-AG" einbezogen, was schon nicht ganz richtig ist.
Kurz gesagt: Der gedankliche Ansatz war zwar gut, aber das Prozedere ist in der Praxis derzeit nicht umsetzbar.
Ich habe zusätzlich noch den politischen Geschäftsführern, durch die Beauftragungsmöglichkeit per Einzelbeschluss, mehr Handlungsspielraum in deren Zuständigkeitsbereich eingeräumt, was ich für durchaus sinnvoll halte, was aber gerne optional zu sehen ist und entfernt werden kann.
Von Sven Stückelschweiger vor etwa 10 Jahren aktualisiert
Da ich die vorherige Version nicht mit aufgeführt habe:
Es wird durch die Anpassung die zwingende Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften an der Auswahl eines Themenbeauftragten vollständig gestrichen. Es bleibt natürlich die freiwillige Einbeziehung.
Von Carsten Sawosch vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Sitzungsdatum wurde auf 15 Januar 2015 gesetzt
Von Bernd Schreiner vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Bernd S wurde auf Ja gesetzt
Von Stephanie Schmiedke vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Ja gesetzt
Von Michael Ebner vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie
Jawurde gelöscht - Abstimmung Michael wurde auf Nein gesetzt
Dass für die Einrichtung eines Themenbeauftragten sich nicht mal mehr die beiden PolGefs einigen müssten, ist für mich ein NoGo. Ohnehin bin ich kein Freund von solchen Einzelentscheidungen.
Das tatsächliche Problem liegt auch wo anders, ich bastele demnächst mal einen Antrag zur 72h-Regel bei Umlaufbeschlüssen.
Von Stephanie Schmiedke vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Ja gesetzt
Von Carsten Sawosch vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Carsten wurde auf Nein gesetzt
In der vorliegenden Version gibt es für mich zuviel Möglichkeiten der Einzelentscheidungen für personelle Besetzungen.
Von Michael Ebner vor etwa 10 Jahren aktualisiert
"Abstimmung Stephanie Ja wurde gelöscht"
Oops, hatte nicht gedacht, dass der Update-Konflikt diese Folgen hat - das war von meiner Seite gänzlich unbeabsichtigt.
Von Bernd Schreiner vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Kristos wurde auf Ja gesetzt
Von Stephanie Schmiedke vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde von Ja zu Enthaltung geändert
Von Carsten Sawosch vor etwa 10 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Nichtbehandlung geändert
Angenommen wurde https://verwaltung.piratenpartei.de/issues/9437