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Beschluss #8863

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Anpassung der Geschäftsordnung für Beauftragte

Von Sven Stückelschweiger vor mehr als 9 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 9 Jahren aktualisiert.

Status:
Nichtbehandlung
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Sven Stückelschweiger
Sitzungsdatum:
15 Januar 2015
Umsetzungsverantwortlich:
Bernd S
Abstimmung Stefan K:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Enthaltung
Abstimmung Kristos:
Ja
Abstimmung Mark:
Abstimmung Bernd S:
Ja
Abstimmung Michael:
Nein
Abstimmung Carsten:
Nein
Abstimmung Lothar:

Beschreibung

Der Vorstand möge beschließen, den §6 „Beauftragung von Themenbeauftragten“ im Abschnitt II „Themenbeauftragte“ der Geschäftsordnung für Beauftragte wie folgt zu ersetzen:

Themenbeauftragte werden eingerichtet, sofern der Vorstand oder einer der politischen Geschäftsführer dies beschließt.

Der Vorstand schreibt die Themenbeauftragung öffentlich aus.

Die Beauftragung erfolgt durch Beschluss des Vorstands oder durch einen Einzelbeschluss eines der politischen Geschäftsführer.

Die Beauftragung endet, wenn der Themenbeauftragte die Beauftragung niederlegt oder er das Vertrauen des Vorstands verliert. Dies stellt der Vorstand per Beschluss fest.


Begründung:

Die erste Runde der Ausschreibungen der Themenbeauftragten hat gezeigt, dass die Umsetzung mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist und es nahezu unmöglich ist, die Geschäftsordnung in der Form umzusetzen. Die Arbeitsgemeinschaften sind an keiner Stelle definiert und auch wann eine AG aktiv ist und einzubeziehen ist. Es ist auch nicht definiert (abgesehen davon auch viel zu aufwendig), ab welchem Grad der Überschneidung bei einem Themengebiet eine AG einzubeziehen ist. Auch das Koordinieren von mehreren AGs für einen gemeinsamen Konsenskandidaten ist schwierig und auch fraglich, wie dann genau abzustimmen ist und wer überhaupt abstimmen darf (einmalige Teilnehmer der Sitzung nur zu Abstimmungszwecken?). Für die derzeitige Ausschreibungsrunde wurde nur die "Haupt-AG" einbezogen, was schon nicht ganz richtig ist.

Kurz gesagt: Der gedankliche Ansatz war zwar gut, aber das Prozedere ist in der Praxis derzeit nicht umsetzbar.

Ich habe zusätzlich noch den politischen Geschäftsführern, durch die Beauftragungsmöglichkeit per Einzelbeschluss, mehr Handlungsspielraum in deren Zuständigkeitsbereich eingeräumt, was ich für durchaus sinnvoll halte, was aber gerne optional zu sehen ist und entfernt werden kann.

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