Beschluss #9278
geschlossenRegelung Nutzung parteiinterner Infrastruktur & Accountverwaltung
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge beschließen:
Alle Organe der Bundespartei oder deren Mitglieder, Beauftragte des Bundesvorstands sowie alle anderen offiziellen Gruppierungen innerhalb des Bundesverbandes sind ab sofort dazu angehalten, zur Ausübung ihrer Tätigkeit die parteiinterne Infrastruktur zu nutzen, sofern ein entsprechendes Angebot existiert. Dies betrifft insbesondere:
+Kommunikation nach außen:+
- Nutzung der bereitgestellten piratenpartei.de EMail Adressen
- bevorzugt sollen Funktionsadressen, die in ein Ticket-System münden, genutzt werden
+Dokumentation und Archivierung von Arbeitsergebnissen+
- Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten zur Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen oder Vergleichbarem (z.B. Wiki, Wordpress-Instanz, Redmine, etc.)
Desweiteren werden ab sofort alle Zugänge und Zugriffsberechtigten der (die Bundespartei, deren Organe oder deren Arbeitsgruppen, etc. betreffenden) Social-Media oder vergleichbaren Accounts (Twitter, Facebook, Youtube, etc.) bei der BundesIT registriert und verwaltet.
Neue Zugriffe sind durch das zuständige BuVo-Mitglied, bzw. einer entsprechend beauftragten Personzu genehmigen und bei der Bundes-IT zu melden.
Gruppierungen die den einzelnen Landesverbänden zugeordnet sind bleiben von dieser Regelung unberührt.
Begründung:
_In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme durch verlustig gegangen Account-Daten, Unklarheiten bzgl. der Zugriffsberechtigten und Ahnlichem.
Außerdem soll in Zukunft sicher gestellt werden, dass wichtige, parteibezogene Daten und Arbeitsergebnisse nicht verloren gehen, wenn Personen nach Ende ihrer Beauftragung oder Amtszeit nicht mehr ansprechbar sind.
IT-Dienste (z.B. Webdomains, Online-Anwendungen, Social Media-Accounts, u.a.), welche ohne Beteiligung des BundesIT angelegt wurden, gehören nicht im rechtlichen Verantwortungsbereich der Piratenpartei Deutschland; Die Verantwortung tragen dort die Personen, die solche Dienste anlegen oder beauftragen selbst. Entsprechend darf dort im Impressum o.ä. nicht die BGS als ladungsfähige Anschrift genannt werden, da keine zeitnahe Erreichbarkeit der Verantwortlichen für diese Dienste sichergestellt ist. Eine Unterstützung bei IT-Fragen seitens der BundesIT für solche Dienste kann durch diese abgelehnt werden.
_
Hinweis:
Für den Umzug bestehender Angebote oder Fragen zum Vorgehen sind die
Bundes IT unter support@it.piratenpartei.de
oder die Mitarbeiter
Borys Sobieski: borys.sobieski@it.piratenpartei.de - 0176 / 57 327 175
Thorsten Fröse: th.froese@it.piratenpartei.de
zu kontaktieren.
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