Beschluss #68282
Von Tobias Stenzel vor etwa 4 Jahren aktualisiert
## Antrag Der Bundesvorstand möge beschließen, Artikel 3 (Nachvollziehbarkeit der Vorstandsarbeit), Absatz 2 der Geschäftsordnung wie folgt neu zu fassen: 2) Protokolle aus nicht öffentlichen Sitzungsteilen sind nicht öffentlich. Sie werden spätestens spätenstens zwei Wochen vor dem nächsten Bundesparteitag veröffentlicht, sofern nicht vorher ein anderslautender Beschluss getroffen wird. Teile des Protokolls, die personenbezogene Daten (insbesondere Personalangelegenheiten und Ordnungsmaßnahmen) betreffen, werden anonymisiert veröffentlicht. ## Begründung Bisherige Fassung: > 2) Protokolle aus nicht öffentlichen Sitzungsteilen sind nicht öffentlich. Sie werden nach Ablauf eines Jahres veröffentlicht, sofern nicht vorher ein anderslautender Beschluss getroffen wird oder sie personenbezogene Daten (insbesondere Personalangelegenheiten und Ordnungsmaßnahmen) betreffen. Die Veröffentlichung nach einem Jahr ist unrealistisch und meines Wissens nach in den letzten Jahren nie erfolgt. Dies sollte noch durch den jeweils amtierenden Vorstand erfolgen, was durch die Veröffentlichungen vor der Bundesparteitagen sichergestellt wird. Der Bundesparteitag sollte außerdem Informationen aus nichtöffentlichen Vorstandssitzungen in seine Entscheidungen einbeziehen können. Falls Protokolle einzelner nichtöffentlicher Vorstandssitzungen oder Teile davon nicht veröffentlicht werden sollen, soll es zumindest einen Beschluss dazu geben.