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Beschluss #218174

Von Babak Tubis vor 7 Monaten aktualisiert

Hiermit beantrage ich den Beschluss #198104 - Publikationsregeln der Flaschenpost aufzuheben. als nichtig anzuerkennen. 

 Begründung: 
 Die Flaschenpost ist ein eigenständiges Publikationsmedium der Piratenpartei. 
 Ihre Aufgabe ist es nicht ein reines Sprachrohr des Parteivorstandes zu sein. 
 Dies obliegt der Bundespresse. 

 Die Forderung 
 "Alle Publikationen (Artikel, Flyer, Social Media) benötigen zwei Freigaben von zuständigen Bundesvorstandsmitgliedern oder Beauftragten. Zugänge zu Kanälen mit Außenkommunikation werden über Beauftragungen des Bundesvorstands vergeben." 
 gilt nicht, da der BuVo nicht verantwortlich ist. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist eine Einzelperson. 
 Die Möglichkeit ein Veto durch den 1V des BuVo gegen eine Veröffentlichung auszusprechen, ist davon nicht betroffen. Dies ist eine Einzelvereinbarung.

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