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Beschluss #218174

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Aufhebung Beschluss #198104 - Publikationsregeln der Flaschenpost

Von Babak Tubis vor etwa 1 Jahr hinzugefügt. Vor 11 Monaten aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Hoch
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
12 Dezember 2023
Antragsteller:
Babak Tubis
Sitzungsdatum:
18 Januar 2024
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Schatzmeister (Abst.):
Nein
Stellv. Schatzmeisterin:
PolGF:
Stellv. PolGF:
Ja

Beschreibung

Hiermit beantrage ich den Beschluss #198104 - Publikationsregeln der Flaschenpost aufzuheben.

Begründung:
Die Flaschenpost ist ein eigenständiges Publikationsmedium der Piratenpartei.
Ihre Aufgabe ist es nicht ein Sprachrohr des Parteivorstandes zu sein.
Dies obliegt der Bundespresse.

Die Forderung
"Alle Publikationen (Artikel, Flyer, Social Media) benötigen zwei Freigaben von zuständigen Bundesvorstandsmitgliedern oder Beauftragten. Zugänge zu Kanälen mit Außenkommunikation werden über Beauftragungen des Bundesvorstands vergeben."
gilt nicht, da der BuVo nicht verantwortlich ist. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist eine Einzelperson.
Die Möglichkeit ein Veto durch den 1V des BuVo gegen eine Veröffentlichung auszusprechen, ist davon nicht betroffen. Dies ist eine Einzelvereinbarung.

Aktionen #1

Von Babak Tubis vor etwa 1 Jahr aktualisiert

  • Stellv. PolGF wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #2

Von Wolf Vincent Lübcke vor etwa 1 Jahr aktualisiert

  • Schatzmeister (Abst.) wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #3

Von Babak Tubis vor etwa 1 Jahr aktualisiert

Babak Tubis schrieb:

Hiermit beantrage ich den Beschluss #198104 - Publikationsregeln der Flaschenpost als nichtig anzuerkennen.

Begründung:
Die Flaschenpost ist ein eigenständiges Publikationsmedium der Piratenpartei. Ihre Aufgabe ist es nicht ein reines Sprachrohr des Parteivorstandes zu sein. Dies obliegt der Bundespresse.

Die Forderung
"Alle Publikationen (Artikel, Flyer, Social Media) benötigen zwei Freigaben von zuständigen Bundesvorstandsmitgliedern oder Beauftragten. Zugänge zu Kanälen mit Außenkommunikation werden über Beauftragungen des Bundesvorstands vergeben."
gilt nicht, da der BuVo nicht verantwortlich ist. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist eine Einzelperson.

Aktionen #4

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor fast 1 Jahr aktualisiert

In Sitzung 21.12. verschoben; Termin wird genannt

Aktionen #5

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 12 Monaten aktualisiert

  • Antragsteller wurde auf Babak Tubis gesetzt
  • Sitzungsdatum wurde auf 18 Januar 2024 gesetzt

In Sitzung 4.1. auf die kommende Sitzung 18.1. verschoben.

Aktionen #6

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 11 Monaten aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Zurückgezogen geändert
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