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Beschluss #20702

Von Stephanie Schmiedke vor mehr als 8 Jahren aktualisiert

Der PShop ist ab sofort für den Vertrieb und die Lizensierung der durch die Partei eingetragenen Marken- Marken und Namensrechte für die kommerzielle Nutzung Rechte zuständig. 
 Der Geschäftsführer des PShop wird beauftragt entsprechende Vertragsvereinbarungen zu verhandeln, durchzusetzen, zu schließen und über den PShop abzurechnen. 
 Eine entsprechende juristische Unterstützung findet durch das Justiziariat des Bundesvorstands statt. 

 Begründung: 
 Die Piratenpartei benötigt Geld. Die Piratenpartei verfügt über das Markenrecht an Logo und Signet. Gleichzeitig existieren im Internet verschiedene Unternehmungen, die diese kommerziell 
 für sich nutzen. Mit der Einführung eines Lizenzgeschäftes würde die Piratenpartei an dieser kommerziellen Nutzung partizipieren. Gleichzeitig kann durch entsprechend vertraglicher Ausgestaltung sichergestellt werden, dass keine Produkte mit Piratenlogo in Umlauf gebracht werden, die in Hinsicht auf Programm, Satzung und Werte der Piratenpartei kritisch zu betrachten sind oder diesen sogar gänzlich wiedersprechen. 

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