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Beschluss #196

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

Als Beauftragte für Inklusion und Menschen mit Behinderungen der Piratenpartei Deutschland beantrage ich die Übernahme der Kosten für eine externe Übersetzung unseres Wahlprogramms in Leichte Sprache und nach dem Standard der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Höhe von 2.621,50 Euro. 
 Unser Wahlprogramm in Leichter Sprache und nach dem BITV-Standard: 
 [[https://www.dropbox.com/s/k3kp2qanev32155/Wahlprogramm%20der%20Piratenpartei%20in%20Leichter%20Sprache%20Barrirefrei.pdf]] ttps://www.dropbox.com/s/k3kp2qanev32155/Wahlprogramm%20der%20Piratenpartei%20in%20Leichter%20Sprache%20Barrirefrei.pdf 

 Rechnung folgt. 

 Die Landesvorstände und der Bundesvorstand hatten zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ihre Bereitschaft erklärt, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen: http://wiki.piratenpartei.de/Aktionen/LeichteSprache (Zu einer Umsetzung ist es nie gekommen.) 

 Nun sind die Kosten erheblich niedriger. Sie setzen sich wie folgt zusammen: 

 Kosten für Übersetzung = 2.150,00 Euro 
 + 15 Euro*20 Seiten BITV-Annpassung = 300,00 Euro 
 + Umsatzsteuer 7% = 171,50 Euro 
 Gesamtbetrag = 2.621,50 Euro 
 Original-Kostenvoranschlag: 
 https://www.dropbox.com/s/xmdvbe4zpfxahxl/Angebot%2017%20Piratenpartei.pdf 

 Die neuen Anteile der einzelnen LaVos habe ich hier berechnet: [[https://www.dropbox.com/s/c75pmrkj4yl4e4c/WahlPLS.pdf]] https://www.dropbox.com/s/c75pmrkj4yl4e4c/WahlPLS.pdf 
 Schon jetzt vielen Dank für die unbürokratische Abwicklung! Danke außerdem an die AGen Inklusion und Barrierefreiheit sowie die Themenbeauftragten für Textzusammenfassungen und Vorarbeiten! Und danke an Stephan Schurig und Markus Walloschek für die inhaltliche Überprüfung und das Lektorat! 

 *Begründung* Begründung 
 Im Sinne der Barrierefreiheit und des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen für alle Wähler*innengruppen ist es sinnvoll und notwendig, unser Wahlprogramm auch in Leichter Sprache und nach dem BITV-Standard (Barrierefreie Informationstechnick-Verordnung)anzubieten. Das heißt, unser Wahlprogramm ist nun auch leicht verständlich, kontrastreich und screenreadertauglich. Leichte-Sprache-Experten haben das Grundgerüst geliefert, lern- und sehbehinderte Menschen haben unser Wahlprogramm geprüft, verstanden und darüber diskutiert. Das war uns im Sinne der Inklusion wichtig. Und diese Dienstleistung soll vergütet werden.

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