Beschluss #3118
Von Stephanie Schmiedke vor fast 11 Jahren aktualisiert
Der Bundesvorstand möge wie folg beschließen: Beschlussvorlage für den Bundesvorstand zur Durchführung einer Mitgliedschaftsverifizierung auf Bundes- und dezentraler Ebene [Dieser Beschluss erweitert den BuVo-Beschluss #1942 "Verifizierung auf den BPT 13.2/14.1" http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/1942 ] Antragstext: -Verifiziersberechtigte Personen- Verifizierungsberechtigte Verifiziersberechtigte Personen Die Verifizierung eines Mitglieds erfolgt durch mindestens zwei verifizierungsberechtigte Personen. Für die Durchführung von Verifizierungen im Auftrag der Bundespartei berechtigt ist ein Mitglied, das a) vom Bundesparteitag zum Vorstandsmitglied oder zum Zweck der Verifizierung gewählt wurde oder b) vom Bundesvorstand in einer Vorstandssitzung gewählt wurde. Zusätzlich muss das Mitglied eine Datenschutzerklärung abgegeben und erklärt haben, die Vorgaben dieses Beschlusses ordnungsgemäß umzusetzen. -Bei Bei der Wahl muss das Mitglied Gelegenheit erhalten, sich angemessen vorzustellen und von anderen Mitgliedern befragt werden zu können.- können. -Für Für die Durchführung von Verifizierungen im Auftrag eines Landesverbandes gilt Entsprechendes, d.h. der Landesparteitag oder der Landesvorstand können die verifizierungsberechtigten Personen wählen.- Des Weiteren können Landesverbände Mitgliedern sinngemäß eine Verifizierungsberechtigung erteilen, d.h. der Landesparteitag oder der Landesvorstand können die verifizierungsberechtigten Personen wählen. Um die Verifizierung durchführen zu können, muss der Verifizierende eine Datenschutzerklärung abgegeben und erklärt haben, die Vorgaben dieses Beschlusses ordnungsgemäß umzusetzen. Der Bundesvorstand kann bei begründeten Zweifeln hinsichtlich der vorstehenden Merkmale einzelne Verifizierende ablehnen. Prozess der Verifizierung Eine Verifizierung kann bei der Mitgliederakkreditierung zu einer öffentlichen Parteiveranstaltung erfolgen, bei der die Verifizierungsberechtigten vor Ort nach folgenden Vorgaben die Verifizierung durchführen. 1. Um sich verifizieren zu lassen, füllt das Mitglied das aktuell vom Bundesgeneralsekretär genehmigte Verifizierungsformular (siehe Anhang, jeweils mit Angabe des verifizierenden Bundes- bzw. Landesverbandes) als Vordruck vollständig und wahrheitsgemäß aus und erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Auf dem Formular hat das Mitglied folgende Angaben zu machen: * Vorname, Nachname und dessen Mitgliedsnummer; * Bestätigung, dass es nur eine Mitgliedschaft in der Partei inne hat; * Ort, Datum und Unterschrift. 2. Anschließend wird ein Mitglied von jedem Verifizierenden unabhängig persönlich vor Ort durch Augenschein identifiziert, indem mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft: * Amtlicher Lichtbildausweis: das Mitglied zeigt seinen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder vergleichbaren amtlichen Lichtbildausweis vor, das Geburtsdatum entspricht dem in der Mitgliederdatenbank hinterlegtem und das Lichtbild bildet nach Meinung des Verifizierenden das Mitglied ab. * Persönliche Bekanntschaft: der Verifizierende erklärt, durch häufigen persönlichen Kontakt das Mitglied eindeutig persönlich identifizieren zu können. Die Abfrage der Meldeadresse bzw. Kontaktdaten sind nicht obligatorisch, können aber auf freiwilliger Basis zusätzlich mit der Mitgliederdatenbank abgeglichen werden. 3. Die beiden verifizierenden Personen unterschreiben jeweils mit Angabe ihrer Mitgliedsnummer, Vor- und Nachname, Ort und Datum auf dem Vordruck, wie sie das Mitglied gemäß Punkt 2 identifiziert haben. Die Erfüllung der Bedingungen 1 bis 3 wird von den Verifizierenden durch vom Bundesgeneralsekretär genehmigte Verfahren für die Eintragung in der Mitgliederdatenbank elektronisch erfasst (siehe Anhang). Mit Abschluss dieser Eintragung in der Mitgliederdatenbank ist das Mitglied verifiziert. Können die Verifizierenden vor Ort kein genehmigtes Verfahren nutzen, dürfen sie keine Verifizierung durchführen. Der Zeitpunkt und Ort der Verifizierung wird ausschließlich auf dem Formular erfasst. Eine mögliche elektronische Zwischenspeicherung der Verifizerungsdaten ist unverzüglich zu löschen. Die Verifizierenden tragen Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der Verifizierungsformulare und übersenden diese unverzüglich an die Bundesgeschäftsstelle, in der die Archivierung erfolgt. Die Verifizierenden sind des Weiteren dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, als Einzelperson weitere optionale Informationen von Mitgliedern (u.a. Public-Key und Profilinformationen) mit einer dafür vom Bundesvorstand vorgesehenen Datenbank zu verifizieren. Aktuell genehmigtes Verifizierungsformular: Vordrucksfassung vom 27.12.2013 https://verwaltung.piratenpartei.de/issues/2101 Aktuelle genehmigte Verfahren für die Eintragung in der Mitgliederdatenbank: Eingabe im "Akk-Tool" mit einer lokalen Teilkopie der Mitglieder-DB Begründung / Beschreibung Hintergrund und Motivation Die Bereinigung der Mitgliederdatenbank von Dupletten, fehlerhaften oder veralteten Angaben und Karteilieichen ist ein langfristiges Projekt. Für den Basisentscheid oder andere Verfahren, die keine Akkreditierung vor Ort erfordern, Systeme sollen Mitglieder sich einmalig gegenüber der Partei verifizieren und die Eigenschaft "echter Mensch" nachweisen. -Für den Basisentscheid oder andere Systeme sollen Mitglieder sich gegenüber der Partei verifizieren und die Eigenschaft "echter Mensch" nachweisen.- Jedes Mitglied soll außerdem versichern, nur eine einzige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland inne zu haben. Diese Informationen müssen erfasst werden. Dies soll am Rande von sowieso stattfindenden Parteiveranstaltungen geschehen. Später sollen dafür auch spezielle Akkreditierungsveranstaltungen möglich sein. Die konkrete Aufgabenerweiterung ist die Ergänzung des bereits praktizierten Konzepts für die Durchführung der Verifizierung am Rande von BPTs durch Regelungen für die Landesverbände. Konzept Dieses Konzept skizziert, wie die Verifizierung von Mitgliedern auf Bundesebene und zusätzlich auch durch die Landesverbände vorzunehmen ist. Die Verifizierungsinformation wird dabei im Bund über den Zwischenschritt des "Akk-Tools" durch jeweils mindestens zwei gewählte Verifizierende erfasst und anschließend aus dem Akk-Tool in die Mitgliederdatenbank importiert. In Landesverbänden sind andere Verfahren möglich. Bei der Verifizierung findet außerdem ein offizieller Vordruck Anwendung. Das Verifizierungskonzept benötigt kaum zusätzliche Ressourcen, ist direkt umsetzbar und erreicht das gesetzte Ziel unmittelbar. Die Verifizierungsinformationen liegen nach der Verifizierung entsprechend in der Mitgliederdatenbank vor. Schattendatenbanken oder neue Aktensammlungen sind nicht notwendig. Verwendung von Akk-Tool Der Datensatz des Mitglieds wird im Akk-Tool durch eine der beiden verifizierungsberechtigten Personen im Feld "Verifiziert" (o.Ä.) aktualisiert. Hierfür wurde ein eigener Status im Tool implementiert. Die Daten des Akk-Tools werden, wie üblich, nach dem Parteitag und (neu) nach der Übertragung der Verifizierungsinformation unmittelbar gelöscht, sofern die Einspruchsfristen abgelaufen sind. Benötigte Ressourcen Akkreditierungen finden auf Parteitagen sowieso statt. In der Regel werden dieselben Piraten die Verifizierung durchführen, die auch die Parteitagsakkreditierungen vornehmen. Weitere Ressourcen (Räume, Material, Personal) sind nicht notwendig.