Beschluss #101717
closedArt. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands
Description
Der Bundesvorstand beschliesst seine Geschäftsordnung um einen Artikel 10 zur Informationsfreiheit wie folgt zu ergänzen. Der bisherige Artikel 10 so wie allen nachfolgenen Artikel werden um einen Punkt weiter nach hinten verschoben:
Art. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands
- Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Piraten bzw. Piratenorganisationen.
- Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.
- Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.
- Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.
- Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.
- Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.
- Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Begründung
Der ähnlicher Text befand sich bereits seit 2014 in vorherigen GOs BuVo als Anhang. Um einen Querverweis in diesen Anhang in der GO aufzulösen soll dieser Anhang zu einem eigenen Artikel in der GO werden. Da sich aber im Vorfeld im BuVo kein Konsens darüber erreichen lies ob man diesen Absatz über in der GO haben möchte, stelle ich ihn hier als Änderungsantrag zur neuen GO um die Frage abstimmen zu können.
Updated by Markus Barenhoff over 3 years ago
- Beschlussart changed from Einzelbeschluss to Sitzungsbeschluss
- Sitzungsdatum changed from 10 June 2021 to 24 June 2021
Updated by Markus Barenhoff over 3 years ago
- Due date changed from 10 June 2021 to 24 June 2021
Updated by Markus Barenhoff over 3 years ago
- Subject changed from Art. xx Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands to Art. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands
- Description updated (diff)
Absoulte Aritkelnummer ergänzt. Aus Mitgliedern Piraten gemacht.
Updated by Andreas Lange over 3 years ago
- Stellv. Schatzmeister set to Enthaltung
Da ich aus dienstlichen Gründen in der Sitzung nicht anwesend bin.
Updated by Manuel Wolf over 3 years ago
- Stellv. Generalsekretär set to Ja
Ich werde zur Sitzung nicht anwesend sein, gebe allerdings hiermit meine Zustimmung bekannt. Ich habe bereits den ursprünglichen Antrag vor zwei Wochen unterstützt und hoffe, dass mit der Aktualisierung nun auch die Skeptiker zufrieden sein können. mw
Updated by Wolf Vincent Lübcke over 3 years ago
Änderungsvorschlag zu Satz 2:
Anfügen:
Ausgeschlossen sind Aufzeichnungen mit privatem Charakter.
z.B. wenn jemand im BuVo Chat schreibt, das er heute nicht zur Sitzung kommen kann und sich dann weiter zu den Gründen äußert, sind diese privaten Erzählungen nicht für die Öffentlichkeit gedacht, selbst wenn sie weder personenbezogene Daten enthalten noch aus anderen rechtlichen Gründen schützenswert sind.
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
GO-Antrag: Antrag in die kommende Sitzung zu übertragen. W/Anmerkung von Vincent, der selbst aktuell nicht anwesend ist.
- Abstimmung:
Sebastian: ja
alios:ja
Frank: ja
Stefano; ja
Detlef: ja
Andreas: na
Joachim: Ja
Manuel: na
Vincent: na
Ergebnis: angenommen
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
- Sitzungsdatum changed from 24 June 2021 to 08 July 2021
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
- Due date deleted (
24 June 2021)
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
- Sitzungsdatum changed from 08 July 2021 to 22 July 2021
Antrag wird auf Sitzung 22.7. verschoben
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
- Sitzungsdatum changed from 22 July 2021 to 05 August 2021
Verschoben auf 5.8.:
- Antrag von Vincent: Vertagung auf nächste VS:
- Sebastian: ja
- alios:ja
- Frank:ja
- Stefano;ja
- Detlef: ja
- Andreas: ja
- Joachim:ja
- Manuel:na
- Vincent:ja
Updated by Sebastian Alscher over 3 years ago
Alternativvorschlag mit Klärung der zu veröffentlichenden Medien
Art. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands
- Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Piraten bzw. Piratenorganisationen.
- Der Auskunftspflicht unterliegen die primären Informations- und Kommunikationskanäle innerhalb des Bundesvorstands nach Art. 2 8), also die Mailingliste "vorstand-intern", unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und den Nachrichtenwechsel auf der Mailingliste.
- Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.
- Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.
- Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.
- Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.
- Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
- Status changed from Offen to Abgelehnt
- Vorsitzender set to Enthaltung
- Stellv. Vorsitzender set to Ja
- Generalsekretär set to Ja
- Stellv. Generalsekretär 2 set to Nein
- Schatzmeister (Abst.) set to Nein
- Stellv. PolGF set to Nein
Wurde in Konkurrenz mit https://redmine.piratenpartei.de/issues/105575 abgestimmt und unterlag.