Beschluss #132824
closedÄnderung der Reisekostenverordnung Bundesverband zum 01.04.2022
Description
Der Bundesvorstand möge beschließen die Reisekostenordnung wie folgt zu ändern:
G. 1. b)
alte Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
neue Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
G. 1. c)
alte Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
neue Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
G. 2. a)
alte Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro
neue Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 14 Euro
G. 2. b)
alte Fassung:
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro
neue Fassung;
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro
G. 3)
alte Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
neue Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
Diese Reiskostenverordnung tritt ab dem 01.04.2022 in Kraft
Files
Updated by Detlef Netter about 3 years ago
- Beschlussart changed from Umlaufbeschluss to Sitzungsbeschluss
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel about 3 years ago
- Status changed from Offen to Angenommen
- Antragsteller set to Detlef Netter
- Sitzungsdatum set to 17 March 2022
- Umsetzungsverantwortlich set to Schatzmeister
- Stellv. Generalsekretär 2 set to Enthaltung
- Stellv. Schatzmeister set to Ja
- Stellv. PolGF set to Enthaltung
Updated by Detlef Netter about 3 years ago
- File deleted (
Reisekostenformular Bund.pdf)
Updated by Detlef Netter about 3 years ago
Neues aktuelles Formular hinzugefügt - das alte bisherige gelöscht
Updated by Detlef Netter almost 3 years ago
- Status changed from Angenommen to Umgesetzt