Beschluss #132824
geschlossenÄnderung der Reisekostenverordnung Bundesverband zum 01.04.2022
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge beschließen die Reisekostenordnung wie folgt zu ändern:
G. 1. b)
alte Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
neue Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
G. 1. c)
alte Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
neue Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
G. 2. a)
alte Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro
neue Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 14 Euro
G. 2. b)
alte Fassung:
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro
neue Fassung;
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro
G. 3)
alte Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
neue Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
Diese Reiskostenverordnung tritt ab dem 01.04.2022 in Kraft
Dateien
Von Sebastian Alscher vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Beschlussart wurde von Umlaufbeschluss zu Sitzungsbeschluss geändert
Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
- Antragsteller wurde auf Detlef Netter gesetzt
- Sitzungsdatum wurde auf 17 März 2022 gesetzt
- Umsetzungsverantwortlich wurde auf Schatzmeister gesetzt
- Stellv. Generalsekretär 2 wurde auf Enthaltung gesetzt
- Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
- Stellv. PolGF wurde auf Enthaltung gesetzt
Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Datei
Reisekostenformular Bund.pdfwurde gelöscht
Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Datei Reisekostenformular-Bund.pdf Reisekostenformular-Bund.pdf wurde hinzugefügt
Neues aktuelles Formular hinzugefügt - das alte bisherige gelöscht
Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert