Beschluss #132824
geschlossenÄnderung der Reisekostenverordnung Bundesverband zum 01.04.2022
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge beschließen die Reisekostenordnung wie folgt zu ändern:
G. 1. b)
alte Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
neue Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
G. 1. c)
alte Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
neue Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
G. 2. a)
alte Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro
neue Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 14 Euro
G. 2. b)
alte Fassung:
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro
neue Fassung;
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro
G. 3)
alte Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
neue Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
Diese Reiskostenverordnung tritt ab dem 01.04.2022 in Kraft
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