Beschluss #1942
geschlossenVerifizierung auf den BPT 13.2/14.1
Beschreibung
= Konzept "Verifizierung am BPT" =
Dieses Konzept skizziert eine Möglichkeit, die Verifizierung von Mitgliedern am BPT vorzunehmen. Die Verifizierungsinformation wird dabei über einen unmittelbaren Zwischenschritt mittels des "Akk-Tools" durch die am BPT tätigen Akkrediteure in der eingetragen und nach Ende des BPT aus dem Akk-Tool in diese importiert.
Das Verifizierungskonzept ist einfacher als die bisherigen Vorschläge und Ideen, benötigt kaum zusätzliche Ressourcen, ist direkt umsetzbar und erreicht das gesetzte Ziel unmittelbar. Die Verifizierungsinformation liegen nach dem BPT entsprechend in der Mitgliederdatenbank vor. Schattendatenbanken oder neue Aktensammlungen sind nicht notwendig. Die Verifizierung sollte mit diesem Konzept durchgeführt werden.
== Hintergrund und Motivation ==
Für den Basisentscheid oder andere Systeme sollen Mitglieder sich gegenüber der Partei verifizieren und die Eigenschaft "echter Mensch" nachweisen. Diese Information muss erfasst werden. Dies soll am Rande von sowieso stattfindenden Parteiveranstaltungen geschehen. Später sollen dafür auch spezielle Akkreditierungsveranstaltungen möglich sein. Die konkrete Aufgabe ist die Erstellung eines Konzepts für die Durchführung der Verifizierung am Rande der kommenden BPTs in Bremen und Bochum.
== Vorgehensmodell ==
Nach der Hauptakkreditierung zum BPT eröffnet wie bisher die normale "Nachakkreditierung". Dort sind Personen mit Zugriff auf das "Akk-Tool" (eine lokale Teilkopie der Mitglieder-DB) verfügbar. Durch diese findet zusätzlich zur Nachakkreditierung auch die Verifizierung statt.
Mitglieder, die sich verifizieren lassen wollen, melden sich bei der Nachakkreditierung/Verifizierung. Sie weisen sich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (PA, Reisepass, Führerschein) aus. Als Identifizierungsmerkmal werden folgende Daten herangezogen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum. Der Datensatz des Mitglieds wird im Akk-Tool durch eine berechtigte Person im Feld "Verifiziert" (o.ä.) aktualisiert. Hierfür wurde ein eigener Status im Tool implementiert.
Die Daten des Akk-Tools werden, wie üblich, nach dem BPT und (neu) nach der Übertragung der Verifizierungsinformation unmitelbar gelöscht, sofern die Einspruchsfristen abgelaufen sind.
Eine "Bescheinigung" der Verifizierung auf Papier ist dabei nach dem gesamten Verifizierungsvorgang zu archivieren. Dieser Prozess wird noch weiter definiert, Ablage vorerst in der Bundesgeschäftsstelle
== Benötigte Ressourcen ==
Die Nachakkreditierung ist bereits geplant und findet so oder so statt.. Weitere Ressourcen (Räume, Material, Personal) sind nicht notwendig. Bei Nutzung des "Akk-Tools" durch den jeweiligen Diensthabenden kann die Verifizierung durch jeden dazu bereiten Akkrediteur stattfinden.
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