Beschluss #203
geschlossenGenehmigung Reisekosten BuVo
Beschreibung
Antragstext:
Alter Beschluss vom 2012_06_20
Antrag auf monatliche Kostengenehmigung für jedes Bundesvorstandsmitglied
Dienstreisen für Mitglieder des Bundesvorstands nach der
Reisekostenordnung gem. Punkt A. 1. sind bis zu einem Betrag von 300,--
Euro pro Monat pauschal genehmigt. Darüber hinaus anfallende Kosten für
Dienstreisen müssen vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter
genehmigt werden.
Hiermit bitte ich den Bundesvorstand zu beschliessen, dass auch der Bundesschatzmeister darüber hinaus anfallende Kosten genehmigen darf.
Neuer Text:
Antrag auf monatliche Kostengenehmigung für jedes Bundesvorstandsmitglied
Dienstreisen für Mitglieder des Bundesvorstands nach der
Reisekostenordnung gem. Punkt A. 1. sind bis zu einem Betrag von 300,--
Euro pro Monat pauschal genehmigt. Darüber hinaus anfallende Kosten für
Dienstreisen müssen vom Vorsitzenden, einem seiner Stellvertreter oder dem Bundesschatzmeister
genehmigt werden.
Begründung:
Während des Bundestagswahlkampf fallen bei einigen Vorstandsmitgliedern regelmäßig höhere Reisekosten im Monat an. Dieser Antrag soll den Ablauf der Genehmigung verkürzen.