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Sitzungsprotokolle #230000

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IX. Vorstandssitzung des 17. Bundesvorstandes am 28.03.2024

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 7 Monaten hinzugefügt. Vor 3 Monaten aktualisiert.

Status:
Genehmigt
Priorität:
Normal
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Ja
Stellv. Generalsekretär:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeisterin:
Ja
PolGF:
Ja
Stellv. PolGF:
Enthaltung

Beschreibung

IX. Vorstandssitzung des 17. Bundesvorstandes am 28.03.2024

  • Beginn: 19.41 Uhr Ende: 20.43
  • Ort / Art der Sitzung: Öffentlich / meet.piratenpartei.de/BuVo
  • Versammlungsleiter:Lukas
  • Protokoll: Gabriele
  • Verantwortliche für die Aufnahme: Joscha

An- und Abwesenheiten

Anwesend

  • Lukas Küffner (Vorsitzender)
  • Stephan Franzelius (Stellv. Vorsitzender)
  • Dennis Klüver (Politischer Geschäftsführer)
  • Wolf Vincent Lübcke (Schatzmeister)
  • Jutta Dietrich (Stellv. Schatzmeisterin)
  • Borys Sobieski (Generalsekretär)
  • Stephan Erdmann (Stellv. Generalsekretär)

  • Babak Tubis (Stellv. politischer Geschäftsführer) ab 20.00 Uhr

Entschuldigt

  • Babak Tubis (Stellv. politischer Geschäftsführer)

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit: gegeben

TOP 1: Genehmigung des letzten Protokolls

TOP 2: Termin der nächsten Sitzung

TOP 3: Relevante Anträge

Antrag 1 2024-03-26 - Inventarliste

Antragstext

  • Sehr geehrter Bundesvorstand,

Hiermit beantrage ich, dass der Bundesvorstand der Piratenpartei (BuVo) unverzüglich dafür Sorge trägt, dass in der Vergangenheit gekauftes Inventar in einer fortzuschreibenden Inventarliste aufgenommen wird.

Zumindest die aus dem Anlageverzeichnis ersichtlichen Gegenstände sind zu lokalisieren.

Hierfür ist eine ständige Beauftragung zu erteilen, die auch die notarielle Vollmacht zur Wegnahme des Gegenstandes beinhaltet. Bevor Wegnahmen in die Wege geleitet werden, ist der BuVo in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen gilt eine solche Wegnahme als genehmigt und die Kosten (die dem Schuldner zu berechnen sind) werden zunächst vom BuVo übernommen und evtl. notwendige Vorschüsse (z.B. Justizkasse) geleistet.

Alle neu anzuschaffenden Inventarien werden erst dann zur Nutzung freigegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a) Genaue Beschreibung des Gegenstandes mit Seriennummer (sofern vorhanden),
b) Anschaffungswert des Gegenstandes, Beschluss-Nr. (Redmine-Ticket), Lagerort, Eineindeutige Inventarnummer, Verantwortliche Person,
c) Ein QR-Code-Sticker wurde am Gegenstand befestigt, dessen Inhalt in einer Scanliste erfasst wird. Zumindest der verantwortlichen Person ist ein uneingeschränkter Zugang zu der Liste -in der auch ein temporärer Lagerort erfasst werden kann - zu erteilen,
d) Nutzungsvereinbarung mit der verantwortlichen Person.

Diejenige Person, der der Gegenstand übergeben wird, ist durch die Nutzungsvereinbarung haftungsrechtlich gebunden und für den Gegenstand allein verantwortlich, bis die Nutzungsvereinbarung bei einer dokumentierten Übergabe (z.B. Handyfoto) aufgehoben worden ist.

Es finden Stichproben (Zustand, Lagerort, etc.) statt, die von den Kassenprüfern durchgeführt werden. Findet sich kein Kassenprüfer, wird eine andere vertrauenswürdige Person seitens des BuVo bestellt.

Wenn gewünscht, erfolgt eine Begründung mündlich, ansonsten ist der Antrag selbsterklärend,

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Krone aka "Bastian"
Stadtverband Potsdam
Landesverband Brandenburg
Am Bürohochhaus 2-4
14478 Potsdam

Begründung

  • Siehe Redmine-Link

Diskussion / Anmerkungen

*

Abstimmung

  • Lukas: nein
  • Stephan F.: nein
  • Dennis: Enth.
  • Babak:
  • Vincent: nein
  • Jutta: nein
  • Borys: nein
  • Stephan E.: nein

  • Ergebnis: abgelehnt

Antrag 2 - 2024-04-26 - Einberufung eines Onlineparteitages

Antragstext

  • Sehr geehrter Bundesvorstand,

ich habe die Gelegenheit benutzt, beim "Kandidierentreffen" am vergangenen Wochenende den Dissens hinsichtlich der Rechtslage für einen Online-Parteitag aufzuklären.

Zunächst gehe ich davon aus, dass sich sehr viele Piraten in der PP-DE ein OPT wünschen, da der Programmstau auf einem Wahlparteitag nicht aufgelöst werden kann. Bestes Beispiel war der letzte BPT in Hamburg. AGs kann man nur noch sehr schlecht motivieren, (nur) für die Tonne zu produzieren. Die AG Wirtschaft ist so ein Beispiel, wo der Frust ob dieser Umstände sehr stark sein dürfte.

Durch die Änderung des Parteiengesetzes (Inkrafttreten 27.02.2024) in den maßgeblichen §9 und §15 ergeben sich für einen OPT die besten Bedingungen (abgesehen von sogenannten Hybridveranstaltungen).

Wenn der Wahlparteitag erst im Oktober stattfindet (könnte/sollte/muss), wäre mMn. 12 Wochen Frist Abstand zwischen OPT und BPT ausreichend (damit man $Dinge evtl. heilen kann), um einen passenden Termin zu finden.

Das bedeutet bei einem von mir angenommenen Termin BPT= 19.-20.10.2024 einen Termin für einen OPT= 27.-28.07.2024 - also allemal genügend Zeit, rechtzeitig einzuladen.

Grundsätzlich ist nach § 9 Abs.1 ParteienG ein OPT möglich:
1.

". Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen. Sie müssen in einer der folgenden Formen abgehalten werden:
1.
als Präsenzversammlung an einem Ort, an dem die Mitglieder gemeinsam physisch anwesend sind,
2.
als virtuelle Versammlung ohne gemeinsame physische Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort, .
4.
.
Die Form des Parteitags wird durch den Vorstand bestimmt, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt."

2.
Ferner wurde der §15 Abs. (2a) ParteienG (Willensbildung in den Organen) neu geregelt:

". (2a) Der Vorstand kann entscheiden,

1.
dass die Stimmabgabe unter Wahrung der Rechte aller Stimmberechtigten bei Beschlussfassungen und Wahlen ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen kann, wenn dabei die Sicherheit, auch mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten, auf dem Stand der Technik gewährleistet ist, und
2.
welche Kommunikationsmittel dabei eingesetzt werden.

Dies gilt nicht, soweit die Satzung etwas anderes bestimmt." .

Zu 1.:

Der Satz "soweit die Satzung nichts anderes bestimmt" ist für uns offensichtlich hinderlich, da im § 9b Abs.10 Satz Bundessatzung der Terminus "Versammlungsort" gewählt worden ist:

"Der Bundesvorstand kann vorsehen, dass Piraten am Parteitag ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen."

Der Terminus "Versammlungsort" ist nunmehr der Knackpunkt, da die reine Lehre den Begriff unter dem deutschen Versammlungsrecht subsummiert. Also Ort = geeignete Halle.

Da sich die gelebte Begrifflichkeit spätestens seit Corona geändert hat, könnte man in Betracht ziehen, dass nunmehr mit "Versammlungsort" alles gemeint ist, ob physisch und/oder virtuell.

Zu 2.:

Satz 2 in § 9 Abs. 10 Bundessatzung beinhaltet nur Satzungsänderungen bzw. Personenwahlen, würde uns als (BEO-technisch gesehen) nicht tangieren, da der BEO ein eigenes Verfahren ist.,

Fazit:

Wenn denn nun der allgemeine Wunsch besteht, auch in einer "Internetpartei" zu einer digitalen Lösung zu kommen, die die politischen Mitbewerber bereits seit Jahren am Start haben, sollte es mit ein wenig guten Willen möglich sein, dass auch die PP-DE hier aufschließt - sozusagen als Schlusslicht.

Das bedingt eine "Konferenz der Wissenden" - dazu zähle ich mich schon aufgrund der Regalmeter zum Parteienrecht, die sich in meinem Büro befinden.

Wenn man nun der Meinung wäre, dass die Lösung des Problems nur in einer erneuten Änderung der Bundessatzung liegen kann, schlage ich vor, einen Sonderparteitag einzuberufen, der aufgrund der von mir geschilderten Umstände / Dringlichkeit auch nur diesen 1 Antrag abarbeitet. Solche Spezialversammlungen sind auch in anderen Organisationen an der Tagesordnung.

Man könnte daher einen radikal eingedampften BPT zu sehr geringen Kosten stemmen.

Ich bitte daher um weitere Veranlassung und bin gerne bei Planung und Orga behilflich, wenn es überhaupt erwünscht ist.

3-26 Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Krone aka "Bastian"
Stadtverband Potsdam
Landesverband Brandenburg
Am Bürohochhaus 2-4
14478 Potsdam

Begründung

  • Siehe Redmine-Link

Diskussion / Anmerkungen

  • Bastian beantragt Verschiebung auf nächste Sitzung 25.04.24

Abstimmung

  • Lukas:
  • Stephan F.:
  • Dennis:
  • Babak:
  • Vincent:
  • Jutta:
  • Borys:
  • Stephan E.:

  • Ergebnis: verschoben auf nächste Sitzung 25.04.24

TOP 4: Ankündigungen und Termine

TOP 5: Beantwortung der schriftlichen Anfragen

  • Fragentool: https://tools.piratenpartei.de/

  • Frage nach Beauftragung Justiziariat: Aktuell Falk Hirschel

  • Länderfinanzausgleich 2024: Endgültiger Bescheid liegt noch nicht vor - gem. Mitteilung Ref. Parteienfinanzierung verzögert sich dies um einige Wochen. Daher erst dann endgültige Berechnung und Auszahlung/Überweisung.

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