Beschluss #3666
openSG Fundraising - Gremium für Freigabe durch Landesschatzmeister - Spendenzweck / Spendenaktion
Description
Der Bundesvorstand möge folgendes beschließen:
Für die Genehmigung von Spendenaktionen und Spendenzwecken wird ein
Gremium eingesetzt, dass innerhalb von 7 Tagen eine angefragte
Spendenaktion prüft. Das Gremium besteht aus 17 Personen, nämlich den
gewählten Landes- und Bundesschatzmeistern. Diese können die Aufgabe
delegieren.
Jede Spendenaktion wird an eine noch einzurichtende Mailadresse gesandt,
auf die die Mitglieder dieses Gremiums Zugriff haben.
Gibt es 7 Tage nach Einsendung keine Einwände gegen einen Spendenzweck
oder eine Spendenaktion, so ist die Aktion genehmigt.
Begründung:
Durch das Parteiengesetz und unsere Satzung sind uns Vorgaben gegeben,
welche wir umsetzen müssen. Jeder Landesverband hat eigene
Satzungsregelungen. Damit alles eingehalten werden kann, werden die
Schatzmeister oder deren Beauftrage in den Freigabeprozess mit eingebunden.
7 Tage sind ausreichend um eine Prüfung durchzuführen. Damit hat der
Antragsteller eine feste Frist, die er für Spendenaufrufe einplanen kann.
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Updated by Stefan Bartels almost 10 years ago
- Abstimmung Stefan B set to Ja
Das ist sinnvoll, damit zumindest eine Beteiligung gewährleistet ist und hier kein einzelner bzw. kleiner Kreis entscheidet.
Updated by Gefion Thürmer almost 10 years ago
- Abstimmung Gefion set to Enthaltung
Ich hatte leider keine Gelegenheit mir die Anträge vorab anzusehen. Ich möchte keine Entscheidung treffen ohne mich ordentlich zu informieren, aber will auch nicht dass es an mir scheitert. Daher: Enthaltung.
Updated by Veronique Schmitz over 9 years ago
- Status changed from Offen to Angenommen
- Abstimmung Niqui set to Enthaltung