Beschluss #3666
offenSG Fundraising - Gremium für Freigabe durch Landesschatzmeister - Spendenzweck / Spendenaktion
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge folgendes beschließen:
Für die Genehmigung von Spendenaktionen und Spendenzwecken wird ein
Gremium eingesetzt, dass innerhalb von 7 Tagen eine angefragte
Spendenaktion prüft. Das Gremium besteht aus 17 Personen, nämlich den
gewählten Landes- und Bundesschatzmeistern. Diese können die Aufgabe
delegieren.
Jede Spendenaktion wird an eine noch einzurichtende Mailadresse gesandt,
auf die die Mitglieder dieses Gremiums Zugriff haben.
Gibt es 7 Tage nach Einsendung keine Einwände gegen einen Spendenzweck
oder eine Spendenaktion, so ist die Aktion genehmigt.
Begründung:
Durch das Parteiengesetz und unsere Satzung sind uns Vorgaben gegeben,
welche wir umsetzen müssen. Jeder Landesverband hat eigene
Satzungsregelungen. Damit alles eingehalten werden kann, werden die
Schatzmeister oder deren Beauftrage in den Freigabeprozess mit eingebunden.
7 Tage sind ausreichend um eine Prüfung durchzuführen. Damit hat der
Antragsteller eine feste Frist, die er für Spendenaufrufe einplanen kann.
Zugehörige Tickets
Von Stefan Bartels vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stefan B wurde auf Ja gesetzt
Das ist sinnvoll, damit zumindest eine Beteiligung gewährleistet ist und hier kein einzelner bzw. kleiner Kreis entscheidet.
Von Caro Mahn-Gauseweg vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Caro wurde auf Ja gesetzt
Von Gefion Thürmer vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Gefion wurde auf Enthaltung gesetzt
Ich hatte leider keine Gelegenheit mir die Anträge vorab anzusehen. Ich möchte keine Entscheidung treffen ohne mich ordentlich zu informieren, aber will auch nicht dass es an mir scheitert. Daher: Enthaltung.
Von Stephanie Schmiedke vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Ja gesetzt
Von Veronique Schmitz vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
- Abstimmung Niqui wurde auf Enthaltung gesetzt