Beschluss #3666
offenSG Fundraising - Gremium für Freigabe durch Landesschatzmeister - Spendenzweck / Spendenaktion
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge folgendes beschließen:
Für die Genehmigung von Spendenaktionen und Spendenzwecken wird ein
Gremium eingesetzt, dass innerhalb von 7 Tagen eine angefragte
Spendenaktion prüft. Das Gremium besteht aus 17 Personen, nämlich den
gewählten Landes- und Bundesschatzmeistern. Diese können die Aufgabe
delegieren.
Jede Spendenaktion wird an eine noch einzurichtende Mailadresse gesandt,
auf die die Mitglieder dieses Gremiums Zugriff haben.
Gibt es 7 Tage nach Einsendung keine Einwände gegen einen Spendenzweck
oder eine Spendenaktion, so ist die Aktion genehmigt.
Begründung:
Durch das Parteiengesetz und unsere Satzung sind uns Vorgaben gegeben,
welche wir umsetzen müssen. Jeder Landesverband hat eigene
Satzungsregelungen. Damit alles eingehalten werden kann, werden die
Schatzmeister oder deren Beauftrage in den Freigabeprozess mit eingebunden.
7 Tage sind ausreichend um eine Prüfung durchzuführen. Damit hat der
Antragsteller eine feste Frist, die er für Spendenaufrufe einplanen kann.
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