Beschluss #8005
geschlossenBeteiligung an der WLAn-Klage vor dem EuGH
Beschreibung
In 2010 wurde eine, aus verschiedenen Sichten, unberechtigte Abmahnung wegen eines offenen WLan und seiner Publikation ausgesprochen. Hiermit soll die Frage geklärt werden, ob ein WLAN-Anbieter sich auf das Providerprivileg (§8 TMG) berufen kann.
Das LG München hat nun dem europäischen Gerichtshof einen Katalog von 9 Fragen bezüglich des Falles vorgelegt. Was sich herauskristallisiert ist, dass wir uns (bzw. unser Anwalt) schriftlich bzw. falls es dazu kommt auch mündlich vor dem EuGH äußern können und auch sollten. Verfahrensbeteiligte dort sind neben uns + der Gegenseite auch mindestens die Bundesrepublik Deutschland (möglicherweise das Innenministerium) sowie ggf. weitere nationale Regierungen.
Es wird beantragt, dass die Bundespartei sich an der Klage vor dem EuGH beteiligt und hierfür ein Budget in Höhe von 7500,00 Euro bereitgestellt wird.