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Beschluss #57470

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Umlaufbeschluss Änderung der GO vom Schatzmeisterclub: § 3 Anträge zu einer Sitzung

Von Ingo Höft vor etwa 4 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 4 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
SM-Club
Abgabedatum:
26 Februar 2020
Umsetzungsverantwortlich:
Abstimmung Bund:
Nein
Abstimmung BW:
Nein
Abstimmung BY:
Nein
Abstimmung BE:
Ja
Abstimmung BB:
Ja
Abstimmung HB:
Nein
Abstimmung HH:
Ja
Abstimmung HE:
Abstimmung MV:
Nein
Abstimmung NI:
Ja
Abstimmung NW:
Nein
Abstimmung RP:
Ja
Abstimmung SL:
Ja
Abstimmung SN:
Ja
Abstimmung ST:
Abstimmung SH:
Ja
Abstimmung TH:

Beschreibung

§ 3 Punkt 2 der Geschäftsordnung des Schatzmeisterclubs, "Anträge zu einer Sitzung", soll wie folgt geändert werden:

"Anträge werden über ein geeignetes Ticketsystem eingereicht und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Eine Antragsbegründung muss in Textform enthalten sein."

Der Nachsatz: "...oder kann mündlich während der Sitzung vorgetragen werden." entfällt.

Begründung:
Anträge müssen mindestens 10 Tage vor einer Sitzung schriftlich eingereicht werden. Diese Anträge können auf zwei Wegen abgestimmt werden. Einmal über Punkt 3 des §7 mit einer 48 Stunden Frist, wenn nicht anwesende Mitglieder das Ergebnis noch verändern könnten und über Punkt 4 des §7 im Umlauf bis zu 7 Tagen. Beide Male kann es sein, das Schatzmeister nicht anwesend sind und mündliche Begründungen somit nicht nachvollziehbar sind. Hier ist dann eine Abstimmung ohne Begründung fast nicht möglich.
Viele Schatzmeister haben in ihren Ländern außerdem die Regelung, dass sie erst abstimmen dürfen wenn eine Abstimmung innerhalb des Landesvorstandes stattgefunden hat. Dies durchzuführen ohne eine schriftliche Begründung ist ebenfalls sehr schwierig.

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