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Beschluss #3667

geschlossen

SG Fundraising - Freigabe der Zahlungsdienstleister

Von Veronique Schmitz vor fast 11 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 10 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
Philipp "Impyer" Schnabel
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Nein
Abstimmung Björn:
Nein
Abstimmung Niqui:
Nein
Abstimmung Gefion:
Enthaltung
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Nein
Abstimmung Stephanie:
Nein
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

Der Bundesvorstand möge folgende Entscheidungen treffen:

Teil A: Paypal

Soll der Zahlungsdienstleister PayPal von der Piratenpartei Deutschland
genutzt werden?

Begründung / Hintergründe:

  • „eingefrorene” PayPal-Konten. PayPal begründet diesen Schritt mit standardisierten E-Mails
  • selbst nach dem Zuschicken von entsprechenden Dokumenten kann das Konto nach wie vor eingefroren blieben
  • die Kosten sind sehr hoch
  • PayPal ist in Deutschland rechtlich nicht zu greifen.
  • Geld kann vom Spender durch Widerruf zurück geholt werden
  • Datenschutzrechtliche Kritikpunkte, da die bei PayPal gesammelten Kundendaten nicht in Europa, sondern auf Servern in den USA verwaltet werden
  • Die Verwendung des PayPal-Dienstes samt seiner Nutzungsbedingungen ist freiwillig. So kann freiwillig auch darauf verzichtet werden.
  • Kritikpunkte sind auch die Sperren von Spendenkonten z.B. Wikileaks und Diaspora
  • PayPal hat das Konto des schwedischen VPN-Anbieters Ipredator gesperrt
  • Sicherheitsexperten bemängeln darüber hinaus die Speicherung sensibler Kundendaten im Browser-Cache

Auch wenn PayPal weitestgehend technisch einwandfrei funktioniert und
extrem komfortabel zu benutzen ist, sowie weit verbreitet ist, sollte
man überprüfen, ob das Geschäftsgebaren des Konzerns mit dem eigenen
Wertekanon übereinstimmt.

Teil B: Sofortüberweisung

Soll der Zahlungsdiestleister Sofortüberweisung.de von der Piratenpartei
Deutschland genutzt werden?

Begründung / Hintergründe:

Es gibt Uneinigkeit im Bezug auf den Zahlungsdienstleister
Sofortüberweisung. Deshalb wird diese Entscheidung dem Bundesvorstand
überlassen, ob die Piratenpartei diesen Dienst nutzen wird oder nicht.
Ein Vorteil ist das Überweisungen unwiderruflich eingehen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht kommt es darauf an, dass der Nutzer
weiß, was mit seinen Daten passiert. Dann kann er sich bewusst
entscheiden, ob er den Dienst in Anspruch nehmen will oder nicht.

Datenschutz-Kritik an Sofortüberweisung:

Von sofortüberweisung.de werden neben dem Kontostand auch die Umsätze
der letzten 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten bei der
gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte Auslandsüberweisungen
abgefragt, des weiteren, wie viele Konten der Kunde bei seiner Bank hat.
Dies diene der “Betrugsprävention.”

2011 wurde die Datenschutzerklärung überarbeitet, die Daten werden
weiterhin eingeholt. Diese Arbeitsweise stellt keine Datensparsamkeit dar.
Datenschutz wurde vom TÜV Süd geprüft
https://www.sofort.com/ger-DE/content/download/239/1993/file/TUV-Datenschutz-DE.pdf.

Die Datenschutzerklärung teilt dem Nutzer die Einholung der Daten mit,
deswegen ist die bewusste Entscheidung des Nutzer dieses Dienstes
gegeben. Aber der Kritikpunkt an der Datensparsamkeit bleibt aufrecht.

Umsetzungsverantwortlicher: Philipp "Impyer" Schnabel


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